Baut der Nachbar rechtmäßig und wie finde ich das heraus?

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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L

Lukas_Sch

Nana. Lebe du mal gar Jahrzehnte in einer gewohnten Umgebung und plötzlich setzt dir jemand was vor die Nase. Ein bisschen Verständnis sollte vorhanden sein, dass die Anwohner sich da mehr oder weniger gut dran gewöhnen müssen.
Es tut mir leid, dafür habe ich kein Verständnis. Es ist doch mal wieder so: Der, nach eigener Beschreibung, jedem alles gönnende, friedliebende, verständnisvolle Nachbar sucht nach einer, am liebsten anonymen, Möglichkeit dem anderen seinen, von allen öffentlichen Instanzen genehmigten Hausbau zu verbieten, da er ansonsten seine, über Jahrzehnte angeeigneten, "Gewohnheiten" ändern müsste.

In den allermeisten Fällen kennen sich die Genehmigungsbehörden ganz gut aus mit Abstandsflächen etc. so das man bei einer Baugenehmigung davon ausgehen kann, dass es passt.

Selbst wenn es nicht passt und der Nachbar muss mit seinem Haus einen Meter weiter vor rutschen bzw. kleiner machen, womit er zum Beispiel Platz gewinnen würde für eine schöne Garage, welche direkt an die Grenze gesetzt wird, hat man genau was gewonnen?

Leben und leben lassen kann ich da nur sagen.
 
A

Apolyxo

Die Garage des neuen Nachbarn ist komplett außerhalb des Baufensters laut Bebauungsplan. In dieser Flucht wurde in der gesamten Straße nichts gebaut. Ich dachte immer, dass Garagen wie Wohnhäuser innerhalb dieser Linien liegen müssen - lag ich da falsch?
Ja, liegst falsch. § 23 Abs. 5 Baunutzungsverordnung. Garagen sind keine Nebenanlagen, aber hier wohl Gebäude, die in Abstandsflächen erlaubt sein können. Das Ganze liegt im Ermessen der Behörde (der Begriff ist keine Willkür). Bebauungspläne können solche Anlagen jedoch auch vollständig oder teilweise verbieten und dann ist die Behörde daran gebunden. Siehe auch BVerwG 4 B 27.10
 
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N

NatureSys

Ich weiß nicht, ob ich die Planung richtig verstanden habe. Aber eine Terrasse darf der Nachbar nicht im Bereich der 3 Meter Abstandsfläche bauen. Das wäre normalerweise nicht zulässig.
 
G

guckuck2

Ich weiß nicht, ob ich die Planung richtig verstanden habe. Aber eine Terrasse darf der Nachbar nicht im Bereich der 3 Meter Abstandsfläche bauen. Das wäre normalerweise nicht zulässig.
Mir fehlt vor dem Osterwochenende die Zeit, das zu verifizieren. Daher frage ich mal dich, ob du dafür auch eine Quelle hast, die für NRW gültig ist? Imho ist das nämlich falsch, zumindest nach alter Bauordnung, da lösen Terrassen (sofern nicht überdacht) keinerlei Abstandsflächen aus.
 
N

NatureSys

Mir fehlt vor dem Osterwochenende die Zeit, das zu verifizieren. Daher frage ich mal dich, ob du dafür auch eine Quelle hast, die für NRW gültig ist? Imho ist das nämlich falsch, zumindest nach alter Bauordnung, da lösen Terrassen (sofern nicht überdacht) keinerlei Abstandsflächen aus.
Du hast Recht, dass Terrassen normalerweise keine Abstandsflächen auslösen.
Aber nach § 4 Abs. 1 Nachbarschaftsgesetz NRW dürfen "zum Betreten bestimmte Bauteile wie Balkone und Terrassen nur angebracht werden, wenn damit ein Mindestabstand von 2 m von der Grenze eingehalten wird."
Von der Abstandsfläche von 3 Metern darf also nur ein Meter Terrasse sein und dann zwei Meter frei.
 
P

Pinkiponk

Von der Abstandsfläche von 3 Metern darf also nur ein Meter Terrasse sein und dann zwei Meter frei.
Vielleicht ist meine Frage wieder etwas einfältig, aber wie wird zwischen Terrasse und Nicht-Terrasse unterschieden? Jede gepflasterte Fläche ist doch "quasi" Terrasse oder sehe ich das falsch? Wir beispielsweise haben bisher noch vor (selbstverständlich erst, wenn ich mich hier im Forum in einem eigenen Thread ausführlich mit den erfahrenen Foristen über die Außenanlage ausgetauscht habe ;-) ), um das ganze Haus herum ein wenig zu pflastern. Überall um das Haus herum könnte man sich mit einem Kaffee oder einem Glas Sekt hinstellen. Gilt es dann wegen des Untergrunds (Pflaster und nicht beispielsweise Rasen) als Terrasse? Würde dann jeder etwas breitere Weg direkt um das Haus herum als Terrasse gelten?
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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