Du könntest auch folgendes Anschreiben an die UBA schicken:
In der Sache [Geschäftszeichen] ist mir nach meinen Unterlagen nach dem [Datum des Schreibens bzgl. der Unvollständigkeit] kein weiteres Schreiben ihrerseits zugegangen. Sollte dies nach Ihren Unterlagen anders sein, bitte ich bis zum [angemessene Frist] um Mitteilung.
Möge Dein Anwalt beurteilen, ob dies zur Erhärtung des Fiktionseintrittes sinnvoll sei.
Vermutlich wird er schlicht zur Absendung einer Baubeginnanzeige raten, bzw. diese am besten gleich von der Kanzlei aus vornehmen, dann weiß das Bauamt wo der Hammer hängt.
Wir hatten einen ähnlichen Fall, wo der Beamte allerdings vorsorglich anrief, damit wir ihm die Frist verlängern. Ansonsten hätte er täglich zur Baustelle pilgern müsste, um den Bau zu verhindern.
Daß Behörden von Antragstellern (telefonisch !) Fristverlängerungen erbäten, habe ich noch nie gehört. Wozu sollte der Beamte zur Baustelle pilgern wollen ? - die Genehmigungsfiktion tritt nach dem Gesetz mit Ablauf der Frist ohne weiteres ein, fertig. Rechtsmittel der Behörde dagegen sind m.W. nicht vorgesehen. Wenn die Behörde einen Baustopp allein mit der Begründung verhängte, sie hätte gerne mehr Zeit gehabt, soll sie sich ihr Lehrgeld wiedergeben lassen. Das kann nun wirklich jeder Halbdackel geschickter anstellen.