Wie war die Frage nochmal? Ruf doch einfach mal das Bauamt zu den Geschäftszeiten an, stell Deine Fragen. Die müssen wahrscheinlich eh erst die Pläne raussuchen und rufen Dich dann ein, zwei Tage später zurück. Dann weißt Du zum Wochenende Bescheid.
Wenn ein gültiger Bebauungsplan besteht, dann gilt er für neue Bauten in seinem Geltungsbereich sowie für Änderungen an bestehenden Bauten dort; Bestandsbauten ohne Änderungen tangiert er nicht. Wenn ein Bebauungsplan angefochten und aufgehoben wurde, gilt er nicht mehr (und an seiner Stelle dann §34). Für die Eingliederung in die bestehende Umgebung "zählen" dann Gebäude aus der Zeit von vor dem Plan und aus der Zeit während der Geltung des Planes mit gleichem Gewicht.
Dann hast Du es a nicht weit zum Bauamt oder zum Bilder machen (man staunt manchmal nicht schlecht, welche Gebäude de iure plankonform sind, wo aber jeder Betrachter schwören würde, sie könnten es nicht sein).