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nagner99
Die ist auch so und würde sonst auch keinen Sinn machen, wenn es in der Hand des GU liegt ob man in der Frist bleibt oder nicht. Wenn das Planungsgespräch deutlich länger als die avisierte Zeit dauert beziehungsweise schriftlich sogar kommuniziert wird dass dies zwei Monate länger dauert, kann man mit einem einfachen Schreiben vom Anwalt seine Festpreisgarantie entsprechend verlängern.Diese Info hatte ich damals so auch bekommen, da ich etwas Schiss hatte, was denn passiert wenn die Zeit abläuft. Hatte damals aber nur 12 Monate Festpreisgarantie,
hier wird gerne gegen die vermeintlich günstigen Anbieter gewettert, die jedoch mit Sicherheit deutlich sicherer in der aktuellen Zeit agieren als Architekten die einen Preis würfeln und man dann später schauen muss was es tatsächlich kostet.