Das verstehe ich nicht: wieso unterschreibt Ihr einen Vertrag, und zurrt darin solche Punkte nicht fest, wann die Planung zu beginnen hat, und daß die Preisgarantiefrist natürlich nicht zu laufen beginnen kann, wenn die Planung schleppend begonnen wird (die Formulierung "in Verzug ist" kann ich hier nicht verwenden, weil ohne vereinbarten Leistungsbeginn natürlich rechtlich auch kein Verzug besteht, egal wie lange getrödelt wird) ?
Das verstehe ich zumindest insoweit, wie Sonderwünsche vor den Planungsgesprächen auch noch keinen "Platz" im Prozeß haben. Wenn die Sonderwünsche noch nicht Gegenstand des Angebotes waren, auf welcher Grundlage konnte man Euch denn überhaupt eines machen ?
Die Einigkeit über die Sonderwünsche an sich muß ja vor dem Angebot bestehen, die Besprechung der Details der Sonderwünsche kann dann wiederum erst im Planungsprozess erfolgen.
Mir scheint eine Reflexion der eigenen "Mitschuld" an der Unzufriedenheit geboten; außerdem die Beschäftigung mit dem Stichwort "Einschreiben", dann sollte es auch entweder angemessen zügig zu Antworten kommen (oder der Vertragspartner gäbe Anlaß, seine Mitwirkung am Gelingen der Vertragserfüllung ggf. auch mit der Auflösungsfolge in Frage zu stellen).