Heinz von Heiden Option "Zahlen bei Hausübergabe" Erfahrungen?

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Zuletzt aktualisiert 02.01.2025
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L

Lorenzini

Wobei Du dir was ? - der Satz endet leider im Nirwana :-(


Formlos, fristlos, fruchtlos: ohne Frist kein Verzug. Wenn der Formularvertrag in der Bestimmtheit der Vereinbarungen unvollständig ist, dies aber nicht durch die Aufnahme von Zusätzen geheilt werden "darf", dann bleibt der Vertrag ja mangelhaft (und muß folglich derjenige selbst an seiner geistigen Zurechnungsfähigkeit zweifeln, der ihn dennoch unterschreibt). Aus meiner Sicht hat der Vertrag so zwei wesentliche Mängel:
1. die Preisgarantie ist wertlos, wenn dem Auftragnehmer freisteht, die Frist der Preisgarantie ohne Verschulden des Auftraggebers vor Ausführungsbeginn verstreichen zu lassen. Hier sehe ich eine Benachteiligung des "Verbrauchers", aus der Dein Anwalt eine Anfechtung ableiten könnte.
2. dem Planungsprozess kommt eine wesentliche Bedeutung für den Ausführungsfortschritt der vereinbarten Leistungen zu. Deswegen ist sachlich erheblich schädlich, den Planungsbeginn wahlweise Gottes Hand oder dem Zufall zu überlassen. Die Planungsgespräche sind eine zwingend erforderliche Bedingung, den Bauvertrag überhaupt mit Handeln füllen zu können.

Es entzieht sich meiner Phantasie, mir vorzustellen, was Euch beim Unterschreiben eines derart wesentlich mangelhaften Vertrages geritten haben mag. Da kann man Dir wohl nur eine gute Rechtsschutzversicherung und einen engagierten fähigen Anwalt wünschen. Gugelstdu Reibold-Rolinger ;-)
Ja, vielen Dank dann versuchen wir diesen Weg.

Wie geschrieben: Man geht eben davon aus, dass ein Standardvertrag mit einer der größten Baufirmen oK sein muss. Würde eines besseren belehrt. Daher hier meine Warnung vor Heinz von Heiden.
 
11ant

11ant

Ja, vielen Dank dann versuchen wir diesen Weg.
Den Weg, mir zu erzählen, wie Dein Satz vorhin hätte weitergehen sollen ? - ja, das wäre nett :)
Wie geschrieben: Man geht eben davon aus, dass ein Standardvertrag mit einer der größten Baufirmen oK sein muss. Würde eines besseren belehrt. Daher hier meine Warnung vor Heinz von Heiden.
Du brauchst von nichts "auszugehen", wenn Du den konkreten realen Vertrag in Deinen Händen hast und lesen kannst: dann siehst Du auch, was nicht drinsteht (denn eine Frist, wann die Vertragserfüllung mit der Planung zu beginnen wäre, steht ja offensichtlich nicht drin); und wenn man Dir verweigert, dies nachzubessern, dann hättest Du selbiges auch mit Deiner Unterschrift tun sollen, bis dieser Mangel geheilt gewesen wäre. So sehr ich von Gabrieles Lieblingsheinz ;-) nur eines halte - nämlich Abstand - so ist Dein Fall doch wohl eher eine Warnung vor dem leichtfertigen Abschluss mangelhafter Verträge.
 
N

nagner99

Ja, vielen Dank dann versuchen wir diesen Weg.

Wie geschrieben: Man geht eben davon aus, dass ein Standardvertrag mit einer der größten Baufirmen oK sein muss. Würde eines besseren belehrt. Daher hier meine Warnung vor Heinz von Heiden.
Wir hatten auch ein Angebot von Heinz von Heiden beziehungsweise einem der entsprechenden Franchisenehmer und ich habe mir gerade noch mal den Vertrag von damals angeschaut. Dort ist explizit genannt, dass die Festpreisgarantie nur dann ausläuft, wenn ein Baubeginn aufgrund Verschulden des Bauherrn es nicht zu Stande kommt.

eventuell kannst du über diesen Passus die in die Pflicht nehmen den Preis zu halten. Oder hast du irgendwelche Bedingungen nicht geschaffen?
 
L

Lorenzini

Wir hatten auch ein Angebot von Heinz von Heiden beziehungsweise einem der entsprechenden Franchisenehmer und ich habe mir gerade noch mal den Vertrag von damals angeschaut. Dort ist explizit genannt, dass die Festpreisgarantie nur dann ausläuft, wenn ein Baubeginn aufgrund Verschulden des Bauherrn es nicht zu Stande kommt.

eventuell kannst du über diesen Passus die in die Pflicht nehmen den Preis zu halten. Oder hast du irgendwelche Bedingungen nicht geschaffen?
Danke nochmal für die Hilfe und die Antworten. Heinz von Heiden nennt keine Gründe für die sechs Monate Wartezeit. Ich habe mehrfach nachgefragt, auch ob wir noch etwas tun können.

Die einzige, offene Voraussetzung/Pflicht, die ich erbringen muss ist den bewilligten Bauantrag vorzulegen. Das kann ich aber nicht, denn dafür bräuchte ich ja Unterlagen von Heinz von Heiden, auf die ich mind. 6 Monate warten muss. Vorauss. eher mehr, denn nach dem Planungstermin ist ja noch lange kein Bauantrag erstellt, auch hier kann sich Heinz von Heiden ja Zeit lassen.

Macht Euch keine Mühe mehr, wir versuchen, das Baugrundstück zu verkaufen
 
11ant

11ant

Heinz von Heiden nennt keine Gründe für die sechs Monate Wartezeit. Ich habe mehrfach nachgefragt, auch ob wir noch etwas tun können.
Ich vermute, in ungeeigneter Form :-(
Die einzige, offene Voraussetzung/Pflicht, die ich erbringen muss ist den bewilligten Bauantrag vorzulegen.
Daß die Katze sich selbst in den Schwanz beißt, während sie auf Godot wartet, ist neu - das muß ich mir merken *LOL*
Macht Euch keine Mühe mehr, wir versuchen, das Baugrundstück zu verkaufen
Das entläßt Euch aber nicht aus dem Bauvertrag, ist insofern also eher eine verrückte Idee (mad, not crazy) *kopfkratz*
 
Zuletzt aktualisiert 02.01.2025
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