Grundstückskauf mit alter Scheune die auch der Nachbar nutzt

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M

Myrna_Loy

Ich würde das Vorhaben erst mal in Sachen Grundflächenzahl und Abstandsflächen überprüfen lassen. Es kann sein, dass ihr die Abstandsflächen übernehmen müsst und ob dann noch ein zwrites Haus passt, mit Stellplätzen und Zufahrt und Rettungswegen?
 
K

kaiplan

Ich würde das Vorhaben erst mal in Sachen Grundflächenzahl und Abstandsflächen überprüfen lassen. Es kann sein, dass ihr die Abstandsflächen übernehmen müsst und ob dann noch ein zwrites Haus passt, mit Stellplätzen und Zufahrt und Rettungswegen?
geht.

nur die frage mit der scheune
 
S

SoL

geht.

nur die frage mit der scheune
...ist aus meiner Sicht keine Frage mehr.
Bausachverständigen einschalten, Geld in die Hand nehmen, Scheune des Nachbarn standfest machen, fertig.

Was ist denn Dein Wunsch?
Du darfst abreißen und der Nachbar darf noch zum Einzug in die neuen Häuser gratulieren?
 
M

Myrna_Loy

geht.

nur die frage mit der scheune
was heißt „geht“? Du musst eventuell 5 m Abstand zur Scheune halten. Das passt?
Ihr habt eine konkrete Bauvoranfrage gemacht und einen schriftlichen Bescheid, dass alles passt? Inklusive Stellplätzen? Bauämter sagen nämlich gerne „ja passt“ und das „ABER“ kommt, wenns konkret vorliegt.
 
Y

ypg

geht.

nur die frage mit der scheune
Ich verstehe das „geht“ (auch) nicht.
Wenn etwas gehen würde, dann wäre doch schon die Sache mit der Scheune abgekaspert. Und zwar so, wie das zweite Haus mit der Scheune konform gehen kann (Nutzungsumwidmung, Abriss/Neubau, Abstabdsflächen zum vorderen Neubau, Grundflächenzahl). All das wird doch überprüft, eingereicht und erreicht dann ein „geht“ mit den und den Auflagen .
Ein „geht, aber weiß nicht, wie“, das gibt es irgendwie nicht bei meiner Auffassungsgabe :cool:
 
mayglow

mayglow

Ist Scheune Abreißen denn Zwangsvoraussetzung, dass euer Bau-Vorhaben geht oder ist das eher ein "die stört halt, darum würden wir sie gerne jetzt, wo wir eh dabei sind, (und ggf der Zugang einfacher ist) wegmachen"?
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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