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Der Badner
Ich muss mir mal was von der Seele schreiben, vielleicht fühle ich mich dann wohler.
Zu mir:
Wohne in Baden und bin Besitzer 2 kleinen alten Häuser, in denen wohnen meine Familie, Meine Frau, 3 Kinder und ich und unser Mieter. Alles hätte so schön sein können, doch dann passierte folgendes.
Wir bekamen eine Nachbarin.
uns wurden Pläne von der Baubehörde vorgelegt, die wie üblich dann auch genehmigt wurden.
Leider Baut die Dame wie sie will.
hier nur ein Punkt, der mich heute beschäftigt.
Hat 2011 den Berg hinter unserem Haus ohne Baugenehmigung abgegraben, ( Hanglage mit Gefälle zu uns) hat einen Schotterbelag angelegt, 2m Mutterboden wurde entfernt.
Seit diesem Tag haben wir regelmäßig bei kurzen Wolkenbrüchen Wasser im Keller.
Da diese Dame die Drainage im oberen Bereich ihres Hofes angebracht hat wird das Wasser nicht abgeleitet, sondern versickert und läuft dem Gefälle nach gegen unser Haus.
Heute war eine der zahlreichen Gerichtsverhandlungen, und es kam auch zu der Frage, ob durch das Abtragen der 2m Mutterboden die Wassermenge auf unser Grundstück begünstigt wurde.
Der Gutachter hat erklärt, dass er irgendwelche DIN zu rate gezogen hat und auf Grund derer hat er ermittelt, dass es keinen Unterschied macht, da das Grundstück eine starke Hanglage hat (32%) ob da jetzt Mutterboden sei oder nicht, das Wasser würde auch mit Mutterboden in der gleichen Menge auf unser Grundstück laufen, weshalb er nicht bestätigen kann, dass die Abgrabung der Nachbarin damit zu tun hat.
Auf die Tatsache, dass aber der Wassereinbruch erst nach der Abgrabung auftrat meinte er nur, das muss andere Ursachen haben, mit der Bodenabgrabung hat das nichts zu tun.
Wir sind jetzt völlig ratlos, Jeder weiß, dass die Schwammwirkung eines lockeren Mutterbodens Wasser aufnimmt, wie kann ein sog. Gutachter so etwas behaupten.
Wäre super wenn wir etwas Handfestes bekämen, das diese Behauptung in Frage stellt.
Nur noch als Anmerkung, es geht nicht um eine reine Nachbarstreitigkeit, das wäre einfach, nein es geht darum, dass ich nicht unsere Heimat für einen Dumping Preis hergeben wollte und diese Finanziell gut gestellte Frau mit den Mitteln die ihr zur Verfügung stehen (Finanzmittel)uns fertig machen will, um evt. doch noch zu Ihrem Ziel zu gelangen.
Das hat 2012 Ihr Sohn uns unmissverständlich klar gemacht, als er vor unserer Tür stand und uns wörtlich mitgeteilt hat: "wenn sie ihr Grundstück nicht verkaufen, dann werden wir ihnen Schaden und wir machen sie fertig".
das mal für Heute, wenn es auf Interesse stößt kommen weitere Sachen auf diese Plattform, es ist wirklich eine Schande, wie normale Familien für die Befriedigung der Gier fertig gemacht werden, und das in Deutschland.
Grüße Wolle
Zu mir:
Wohne in Baden und bin Besitzer 2 kleinen alten Häuser, in denen wohnen meine Familie, Meine Frau, 3 Kinder und ich und unser Mieter. Alles hätte so schön sein können, doch dann passierte folgendes.
Wir bekamen eine Nachbarin.
uns wurden Pläne von der Baubehörde vorgelegt, die wie üblich dann auch genehmigt wurden.
Leider Baut die Dame wie sie will.
hier nur ein Punkt, der mich heute beschäftigt.
Hat 2011 den Berg hinter unserem Haus ohne Baugenehmigung abgegraben, ( Hanglage mit Gefälle zu uns) hat einen Schotterbelag angelegt, 2m Mutterboden wurde entfernt.
Seit diesem Tag haben wir regelmäßig bei kurzen Wolkenbrüchen Wasser im Keller.
Da diese Dame die Drainage im oberen Bereich ihres Hofes angebracht hat wird das Wasser nicht abgeleitet, sondern versickert und läuft dem Gefälle nach gegen unser Haus.
Heute war eine der zahlreichen Gerichtsverhandlungen, und es kam auch zu der Frage, ob durch das Abtragen der 2m Mutterboden die Wassermenge auf unser Grundstück begünstigt wurde.
Der Gutachter hat erklärt, dass er irgendwelche DIN zu rate gezogen hat und auf Grund derer hat er ermittelt, dass es keinen Unterschied macht, da das Grundstück eine starke Hanglage hat (32%) ob da jetzt Mutterboden sei oder nicht, das Wasser würde auch mit Mutterboden in der gleichen Menge auf unser Grundstück laufen, weshalb er nicht bestätigen kann, dass die Abgrabung der Nachbarin damit zu tun hat.
Auf die Tatsache, dass aber der Wassereinbruch erst nach der Abgrabung auftrat meinte er nur, das muss andere Ursachen haben, mit der Bodenabgrabung hat das nichts zu tun.
Wir sind jetzt völlig ratlos, Jeder weiß, dass die Schwammwirkung eines lockeren Mutterbodens Wasser aufnimmt, wie kann ein sog. Gutachter so etwas behaupten.
Wäre super wenn wir etwas Handfestes bekämen, das diese Behauptung in Frage stellt.
Nur noch als Anmerkung, es geht nicht um eine reine Nachbarstreitigkeit, das wäre einfach, nein es geht darum, dass ich nicht unsere Heimat für einen Dumping Preis hergeben wollte und diese Finanziell gut gestellte Frau mit den Mitteln die ihr zur Verfügung stehen (Finanzmittel)uns fertig machen will, um evt. doch noch zu Ihrem Ziel zu gelangen.
Das hat 2012 Ihr Sohn uns unmissverständlich klar gemacht, als er vor unserer Tür stand und uns wörtlich mitgeteilt hat: "wenn sie ihr Grundstück nicht verkaufen, dann werden wir ihnen Schaden und wir machen sie fertig".
das mal für Heute, wenn es auf Interesse stößt kommen weitere Sachen auf diese Plattform, es ist wirklich eine Schande, wie normale Familien für die Befriedigung der Gier fertig gemacht werden, und das in Deutschland.
Grüße Wolle