schubert79
Logisch sind die ersichtlich. Ich vermutet beim Tod des Großvaters eingetragen und dann hat sich nie jemand gekümmert. Jetzt ist die Oma Tod und es erben laut Testament nur die beiden Söhne. Das wird dann mit dem Anteil der Oma, welcher ihr noch gehört hat, so vollzogen. Aber der im Grundbucheingetragene 3. Sohn bleibt mit seinem seinerzeit erhaltenen Anteil erhalten.