Regel Nummer eins:
"Wer zuletzt dran war ist Schuld"
Regel Nummer zwei:
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Nein. Wenn der Kunde etwas verlangt, was gegen DIN, VDE, TAB oder sonst was verstößt oder den ausführenden Unternehmer/Mitarbeiter in Haftung für sämtliche Folgen bringt... siehe Regel Nummer eins... dann wird er das nicht tun. Selbst wenn es nur auf Erfahrung oder dem Prinzip des Unternehmers beruht.
Mein Elektriker wollte mir keine Steckdose am Fenster neben dem WC machen, weil man mit ner üblichen Weihnachtsbeleuchtung die Badewanne erreichen kann... laut DIN, VDE, usw. wäre so eine Steckdose vollkommen in Ordnung gewesen, alle Abstände eingehalten... aber er macht das nicht, weil er von Fällen weiß, wo Kinder die Beleuchtung dann mit in die Wanne genommen haben... Peng.