Kostenberechnung Architekt und daraus folgend sein Honorar

4,70 Stern(e) 6 Votes
M

Marc1982

Hallo,
ich plane einen eingeschossigen Anbau und habe mir für die Baugenehmigung einen Architekten empfehlen lassen. Er hat spontan einen Entwurf erstellt, der in keinster Weise meinen Vorgaben entspricht (Wohnfläche 30 % kleiner, Eingang auf falscher Seite, viel zu kleine Nutzräume, dafür eine riesige ungewollte Wohnküche, etc.). Auf die Mitteilung, dass das alles von den schriftlichen Vorgaben abweicht, bekam ich nur sein Honorarangebot (Honorarzone III, Mittelsatz). Er kalkuliert bei 70 qm über 200.000 Euro Kosten. Das halte ich für maßlos übertrieben zumal die tatsächliche Baufläche rund 100 qm beträgt. Viele der aufgeführten Posten werde ich ohnehin selbst machen oder werden gar nicht erst verwirklicht (wie Treppen).

Kann mir jemand sagen, ob die einzelnen Posten, die er ansetzt, zwingend in der Rechnung mit drin sein müssen und ob sie in der Höhe berechtigt sind bzw. wo ich die Höhe abgleichen kann?

Wird jeder Posten immer mit der gesamten Wohnfläche multipliziert?

Ich finde es befremdlich, dass ein Architekt eine Schätzung abgibt und auf der Basis seiner eigenen Schätzung sein Honorar berechnet. Das ist aber offensichtlich so üblich.

Allein die Baugenehmigung würde mich so gut 10.000 Euro kosten ohne Statiker, Vermesser, Gebühren, etc. Mehr als die Baugenehmigung einholen soll der Architekt auch gar nicht machen.
kostenberechnung-eines-architekten-und-daraus-folgend-sein-honorar-589768-1.png
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
S

Schipa88

Welche Baugenehmigungsbehörde nimmt den 5% als Gebühr? Du meinst wohl 5 Promille oder? Dann wären es 1000€ :)
 
i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

er meint das Honorar des Architekten der die Unterlagen (und die Unterschrift!) bis zur Baugenehmigungsreife anfertigen soll. Nach HOAI, Phase ?
Finds befremdlich. Da wir aber bei dem Gespräch nicht dabei waren wissen wir nicht was genau vereinbart wurde (immer Gesprächsprotokoll nach Gespräch per E-Mail senden: Wie vorhin persönlich besprochen .. fasse ich unser Gespräch wie folgt zusammen ...)
Ein Auftrag ist mündlich schneller erteilt als man gucken kann (Beweiskraft mal außen vor)
 
S

SaniererNRW123

Er hat spontan einen Entwurf erstellt, der in keinster Weise meinen Vorgaben entspricht (Wohnfläche 30 % kleiner, Eingang auf falscher Seite, viel zu kleine Nutzräume, dafür eine riesige ungewollte Wohnküche, etc.). Auf die Mitteilung, dass das alles von den schriftlichen Vorgaben abweicht, bekam ich nur sein Honorarangebot (Honorarzone III, Mittelsatz). Er kalkuliert bei 70 qm über 200.000 Euro Kosten. Das halte ich für maßlos übertrieben zumal die tatsächliche Baufläche rund 100 qm beträgt. Viele der aufgeführten Posten werde ich ohnehin selbst machen oder werden gar nicht erst verwirklicht (wie Treppen).
1. Was habt Ihr beauftragt? Gibt es schon einen Architektenvertrag? Du schreibst, dass Du sein Honorarangebot erhalten hast. Was bedeutet das alles bzw. wie ist alles gelaufen?
2. Um sein Honorar zu verdienen, muss er Euch nicht irgendeine Planung, sondern die von Euch gewünschte Planung vorlegen. Insofern hat der Architekt - sofern Ihr ihn überhaupt schon beauftragt habt, noch kein Honorar verdient.
3. Die Kostenkalkulation mit € 2.850 je qm Wohnfläche ist realistisch und insofern auch geeignet, sein Honorar zu bemessen. Ob Du am Ende für die Arbeiten Handwerker beauftragst oder im "schlimmsten" Fall alles in EL machst, ist für die Honorarberechnung unbedeutend.
 
M

Marc1982

1. Es wurde bisher überhaupt nichts beauftragt. Es wurde kein Architektenvertrag geschlossen. Die Honorarvereinbarung hat er mir ja erst mit der Tabelle oben zugesendet.
2. Interessant. Was könnte er denn bisher in Rechnung stellen ohne Vertrag? Er war mal hier, hat mit dem Bauamt telefoniert, hat mir Emails geschrieben. Anhand der Emails ergibt sich eben auch, dass wir die Dinge ganz anders vorgegeben haben als er sie gezeichnet hat.
3. Danke. Dann ist er immerhin ehrlich zu mir. Was mich stutzig macht ist, dass Freunde einen größeren Anbau gemacht haben und dem Architekten (der weiter weg wohnt) pauschal 2000,-€ + MwSt bezahlt haben bis zur Baugenehmigung. Ich bin überrascht, dass ich für weniger rund 4x soviel zahlen soll. Wahrscheinlich muss ich dann mit dem Architekten ein klärendes Gespräch führen und notfalls jemanden engagieren, der deutlich günstiger ist als nach der HOAI. Immerhin ist die ja nicht mehr verpflichtend.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
Im Forum Architekt / Architektur gibt es 339 Themen mit insgesamt 3775 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Kostenberechnung Architekt und daraus folgend sein Honorar
Nr.ErgebnisBeiträge
1Anbau EG / Dachstuhlverlängerung OG - Was ist teurer? 17
2Tiny House als Anbau nutzen oder kostengünstige Anbaumöglichkeiten? 25
3Baugenehmigung von 1931 nicht eingehalten 35
4Wer sollte den Architektenvertrag unterschreiben? 17
5Überdachte Terrasse als Wohnfläche anrechnen lassen? 51
6Wir planen einen Anbau 24
7Kostenschätzung m2 Wohnfläche Hanghaus mit Keller und Garage 87
8Bebauungsplan - Vergrößerung Wohnfläche möglich? 111
9Wohnkeller versus mehr Wohnfläche im EG 64
10Baukosten pro qm2 Wohnfläche Oberbayern (München) 17
11Grundriss: Was ist Wohnfläche / Nutzfläche? 10
12Dachgeschoss nicht vollständig als Wohnfläche gemeldet - NRW 19
13Unser Lebensprojekt: Einfamilienhaus mit 800m2 Wohnfläche 85
14Kalkulation Einfamilienhaus mit 175m² Wohnfläche, Keller und Doppelgarage 79
15Einfamilienhaus Bauhausstil Wohnfläche 180m mit Doppelgarage 53
16Ist Kellerfläche teurer als Wohnfläche? 58
17Baukosten Pro Quadratmeter Wohnfläche, Erfahrungen? 35
18Änderung Außenmaße nach Baugenehmigung? 17
19Zuwegung Hinterliegergrundstück Rechtslage für Baugenehmigung 18

Oben