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wadenkneifer
Moin,
für das Thema "Schäden nach dem Einzug" gibt es ja die Gewährleistung. Diese kann durch eine Gewährleistungsbürgschaft abgesichert werden. Diese Bürgschaft greift dann, wenn das Bauunternehmen in der Gewährleistungszeit insolvent ist und die Gewährleistung nicht mehr übernehmen kann.
Hier wird es jedoch dann manchmal sehr schwierig, diese in Anspruch zu nehmen, weil es häufig zu Streit darüber kommt, ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.
Viele Grüße
Michael
für das Thema "Schäden nach dem Einzug" gibt es ja die Gewährleistung. Diese kann durch eine Gewährleistungsbürgschaft abgesichert werden. Diese Bürgschaft greift dann, wenn das Bauunternehmen in der Gewährleistungszeit insolvent ist und die Gewährleistung nicht mehr übernehmen kann.
Hier wird es jedoch dann manchmal sehr schwierig, diese in Anspruch zu nehmen, weil es häufig zu Streit darüber kommt, ob es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.
Viele Grüße
Michael