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HolgerX
Hallo. Ich werde demnächst ein Baugrundstück in Niedersachsen kaufen, bei dem die Zufahrt direkt zwischen den Grundstücksgrenze zu zwei Nachbarn liegt.
Das Bauamt des Landkreises hatte mir telefonisch mitgeteilt, dass ich bei dem einen Nachbarn um Zustimmung für eine Verlängerung der Zufahrt bitten soll (der andere Nachbar ist der Verkäufer, daher wird seine Zustimmung wohl einfach angenommen), dann wäre es kein Problem die Zufahrt über ~18 Meter an der Grenze zu ihm entlang zu führen und dort dann ein Carport direkt am Zaun des Nachbarn zu platzieren. Leider hat mir der Nachbar mitgeteilt, dass er dem nicht zustimmen will.
Gegen ein Nebengebäude, in diesem Fall ein Carport an der Grundstücksgrenze, kann der Nachbar vermutlich nicht viel unternehmen solange dies unter einer bestimmten Höhe und Fläche bleibt, aber wie sieht es mit der Länge der Zufahrt aus, gibt es hierfür Regeln ab welcher Länge es einer Zustimmung des Nachbarn bedarf? Dem Bebauungsplan konnte ich dazu nichts entnehmen, dann orientiert sich das Amt ja meist an der Bebauung der Nachbarn, die aber natürlich kürzere Auffahrten haben, da sie anders als ich, keine Pfeifenkopfgrundstücke haben.
Gruß, Holger
Das Bauamt des Landkreises hatte mir telefonisch mitgeteilt, dass ich bei dem einen Nachbarn um Zustimmung für eine Verlängerung der Zufahrt bitten soll (der andere Nachbar ist der Verkäufer, daher wird seine Zustimmung wohl einfach angenommen), dann wäre es kein Problem die Zufahrt über ~18 Meter an der Grenze zu ihm entlang zu führen und dort dann ein Carport direkt am Zaun des Nachbarn zu platzieren. Leider hat mir der Nachbar mitgeteilt, dass er dem nicht zustimmen will.
Gegen ein Nebengebäude, in diesem Fall ein Carport an der Grundstücksgrenze, kann der Nachbar vermutlich nicht viel unternehmen solange dies unter einer bestimmten Höhe und Fläche bleibt, aber wie sieht es mit der Länge der Zufahrt aus, gibt es hierfür Regeln ab welcher Länge es einer Zustimmung des Nachbarn bedarf? Dem Bebauungsplan konnte ich dazu nichts entnehmen, dann orientiert sich das Amt ja meist an der Bebauung der Nachbarn, die aber natürlich kürzere Auffahrten haben, da sie anders als ich, keine Pfeifenkopfgrundstücke haben.
Gruß, Holger