B
Brisch
Servus.
Bisher hatte ich mich immer nur mit dem Bau unserer Garage bzw. der Planung beschäftigt. Jetzt habe ich beim Bauamt angerufen und die Info bekommen (welche ich eh schon hatte) dass ich lediglich < 15 m Grenzlänge und < 3 m Höhe einhalten muss um genehmigungsfrei Grenzbebauung betreiben zu dürfen (Garage). Das ging sich auch bisher immer super aus, leider hab ich nie daran gedacht, die Gartenhütte im Eck "mit zu zählen"
Jetzt meinte der nette (ernsthaft) Herr vom Bauamt, dass ich das durchaus "muss" um genehmigungsfrei die Garage wie geplant stellen zu können.
Er meinte zwar auch, dass das "offiziell" so zu sein hat, im Zweifel aber kein Mensch nach misst, aber das is mir etwas zu heikel. Wollen ja net in Teufels Küche kommen
Hab versucht die Situation mal bildlich dazustellen.
Garage ist das einzige was aktuell nicht vorhanden ist. Rest steht wie eingezeichnet.
Was mach ich denn jetzt ?!
Muss ich von den verfügbaren 15 m, die Länge und Breite der vermalledeiten Garten-Hütte abziehen (auch wenn diese 0,7 und 1,2 m Abstand zur Grenze haben) ?
Würden nach Adam Riese noch 9 m bleiben. 3 x 6 ist mir aber zu klein.
Was gibt's denn für Möglichkeiten ?
Bauantrag (Kosten?) ?
Geht der nicht eh nur dann durch wenn die Nachbarn zustimmen würden, diese aber durch die Grenzbebauung > 15m von uns eine Baulast hätten ?
Oder seh ich das zu schwarz ? Beide Ecken (GaragenEcke und HüttenEcke) sind quasi "tote" Ecken. Selbst wenn die Hütte nicht da Stünde wär immer noch die 3m hohe Hecke und auf der 2. Seite die Garage des Nachbarn vorhanden. Glaube aber das spielt keine Rolle oder ?
Gibt es realistisch überhaupt eine Möglichkeit meine Wunschgarage (4,5 x 7,5) in die Ecke wie geplant zu bauen ?
Würde mich über Ideen und Ratschläge sehr freuen.
Danke
Andi
Bisher hatte ich mich immer nur mit dem Bau unserer Garage bzw. der Planung beschäftigt. Jetzt habe ich beim Bauamt angerufen und die Info bekommen (welche ich eh schon hatte) dass ich lediglich < 15 m Grenzlänge und < 3 m Höhe einhalten muss um genehmigungsfrei Grenzbebauung betreiben zu dürfen (Garage). Das ging sich auch bisher immer super aus, leider hab ich nie daran gedacht, die Gartenhütte im Eck "mit zu zählen"
Jetzt meinte der nette (ernsthaft) Herr vom Bauamt, dass ich das durchaus "muss" um genehmigungsfrei die Garage wie geplant stellen zu können.
Er meinte zwar auch, dass das "offiziell" so zu sein hat, im Zweifel aber kein Mensch nach misst, aber das is mir etwas zu heikel. Wollen ja net in Teufels Küche kommen
Hab versucht die Situation mal bildlich dazustellen.
Garage ist das einzige was aktuell nicht vorhanden ist. Rest steht wie eingezeichnet.
Was mach ich denn jetzt ?!
Muss ich von den verfügbaren 15 m, die Länge und Breite der vermalledeiten Garten-Hütte abziehen (auch wenn diese 0,7 und 1,2 m Abstand zur Grenze haben) ?
Würden nach Adam Riese noch 9 m bleiben. 3 x 6 ist mir aber zu klein.
Was gibt's denn für Möglichkeiten ?
Bauantrag (Kosten?) ?
Geht der nicht eh nur dann durch wenn die Nachbarn zustimmen würden, diese aber durch die Grenzbebauung > 15m von uns eine Baulast hätten ?
Oder seh ich das zu schwarz ? Beide Ecken (GaragenEcke und HüttenEcke) sind quasi "tote" Ecken. Selbst wenn die Hütte nicht da Stünde wär immer noch die 3m hohe Hecke und auf der 2. Seite die Garage des Nachbarn vorhanden. Glaube aber das spielt keine Rolle oder ?
Gibt es realistisch überhaupt eine Möglichkeit meine Wunschgarage (4,5 x 7,5) in die Ecke wie geplant zu bauen ?
Würde mich über Ideen und Ratschläge sehr freuen.
Danke
Andi