Grenzbebauung/Einhaltung Grenzlänge? Wunschgarage möglich?

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B

Brisch

Servus.

Bisher hatte ich mich immer nur mit dem Bau unserer Garage bzw. der Planung beschäftigt. Jetzt habe ich beim Bauamt angerufen und die Info bekommen (welche ich eh schon hatte) dass ich lediglich < 15 m Grenzlänge und < 3 m Höhe einhalten muss um genehmigungsfrei Grenzbebauung betreiben zu dürfen (Garage). Das ging sich auch bisher immer super aus, leider hab ich nie daran gedacht, die Gartenhütte im Eck "mit zu zählen"

Jetzt meinte der nette (ernsthaft) Herr vom Bauamt, dass ich das durchaus "muss" um genehmigungsfrei die Garage wie geplant stellen zu können.
Er meinte zwar auch, dass das "offiziell" so zu sein hat, im Zweifel aber kein Mensch nach misst, aber das is mir etwas zu heikel. Wollen ja net in Teufels Küche kommen

Hab versucht die Situation mal bildlich dazustellen.
Garage ist das einzige was aktuell nicht vorhanden ist. Rest steht wie eingezeichnet.

Was mach ich denn jetzt ?!
Muss ich von den verfügbaren 15 m, die Länge und Breite der vermalledeiten Garten-Hütte abziehen (auch wenn diese 0,7 und 1,2 m Abstand zur Grenze haben) ?
Würden nach Adam Riese noch 9 m bleiben. 3 x 6 ist mir aber zu klein.
Was gibt's denn für Möglichkeiten ?
Bauantrag (Kosten?) ?
Geht der nicht eh nur dann durch wenn die Nachbarn zustimmen würden, diese aber durch die Grenzbebauung > 15m von uns eine Baulast hätten ?
Oder seh ich das zu schwarz ? Beide Ecken (GaragenEcke und HüttenEcke) sind quasi "tote" Ecken. Selbst wenn die Hütte nicht da Stünde wär immer noch die 3m hohe Hecke und auf der 2. Seite die Garage des Nachbarn vorhanden. Glaube aber das spielt keine Rolle oder ?
Gibt es realistisch überhaupt eine Möglichkeit meine Wunschgarage (4,5 x 7,5) in die Ecke wie geplant zu bauen ?

Würde mich über Ideen und Ratschläge sehr freuen.
Danke
Andi
grenzbebauungeinhaltung-grenzlaenge-wunschgarage-moeglich-59245-1.jpg
 
Y

ypg

Hütte versetzen - geht das? Oder Baugenehmigung einholen... Frag doch mal, wie teuer das ist... Wir hatten für die Garage einen Nachantrag gestellt und dafür 90 € bezahlt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Hütte für die ein Problem darstellt, aber beantragen muss man auf jeden Fall.
 
B

Brisch

Hütte versetzen geht net. Abreißen geht im Notfall aber ungern.
Hat nen Nachantrag nich auch die Gefahr dass er abgelehnt wird wegen Überschreitung der 15m ?
Dauert dieser auch so lang wie der Antrag fürs Haus ?
 
Y

ypg

unser ging sehr schnell... 2 Wochen. Natürlich könnte er abgelehnt werden, aber Du hast ja nichts zu verlieren, da Du schon die Aussage vom netten Herrn Bauamt bekommen hast.
Du kannst ja jetzt nicht diese Aussage ignorieren...
 
D

DG

Hallo Brisch,

Du hast noch ein anderes Problem, denn der Unterstand ist ebenfalls grenzständig, muss also vermutlich auch mitgezählt werden. Incl. Unterstand kommst Du jetzt schon auf ca. 9m Grenzbebauung, hast also nur noch 6m übrig, wenn Du keine zusätzlichen Kosten auslösen willst.

Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten:

1. Abriss/Versetzen des Unterstandes und/oder der Gartenhütte - was Du ja schon fast ausgeschlossen hast
2. Garage mit 3m Abstand zur Ostgrenze planen/bauen und nur 6m Länge
3. Baulasteintagung auf Grundstück des nördlichen, östlichen oder (!) südlichen Nachbarn

Zur Baulasteintragung folgendes:

1. Du kannst - solange Deine Nachbarn die nötige(n) Baulasten eintragen und das Maß der Bebauung (Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl) nicht generell überschritten ist - soviel Grenzbebauung haben, wie Du willst.
2. Für den Bauantrag und den Plan für die Baulasteintragung ist jeweils ein amtlicher Lageplan gesetzlich vorgeschrieben (siehe Landes-Bauordnung) - damit bist Du aus dem vereinfachten Verfahren zur Baugenehmigung (Freistellung) raus. Zusätzlich zu den Kosten für die amtlichen Lagepläne fallen Kosten für die Baulasteintragungen beim Bauordnungsamt und etwaige Entschädigungen für die Nachbarn an.

Zu den Kosten kann ich Dir per PN konkret Auskunft geben, wenn das BV in NRW liegt.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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