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xMisterDx
Rein rechtlich hat der Bauträger Anspruch auf Entschädigung, im Vertrag stehen meist 10% der Gesamtsumme, wenn ihr einseitig vom Vertrag zurücktretet.Hallo,
wir stehen aktuell vor dem gleichen Problem. Wie ist der Fall ausgegangen?
Viele Grüße
Katharina
Und die wird er ziehen, egal was der Verkäufer in den Vorgesprächen gesagt hat.
Denn, auch wenn das auf den ersten Blick nicht einleuchtet, dem Bauträger/GU entsteht ein realer Schaden, wenn ihr zurücktretet. Denn ihr habt Kapazitäten gebunden. Euer Grundstück/Haus bzw. die Kapazität dafür, konnte nicht anderweitig vermarktet werden.
In der Regel hat der Bauträger intern auch schon mit der Planung/Vorbereitung begonnen...
Ihr könnt dem Bauträger/GU vor Gericht nachweisen, dass ihm keine Kosten entstanden sind. Aber das kann Jahre dauern, Ausgang ungewiss...