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HoisleBauer22
Ich würde gerne mein Grundstück während des Baus (wir bauen mit eine großen Massivhaus-GU) mit einer Kamera überwachen. Nun ist die Frage: Muss der GU zustimmen?
In der Bauleistungsbeschreibung wurde mit dem GU vertraglich vereinbart:
"Für die Durchführung des Bauvorhabens wird dem AN (Auftragnehmer) das Hausrecht übertragen. Dieses unter der Maßgabe, dass der Auftraggeber oder von ihm bevollmächtigte Dritte - zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Auftraggebers - das Bauvorhaben jederzeit besichtigen und hierzu das Grundstück betreten können. Bevollmächtigte Dritte sollen sich durch eine schriftliche Vollmacht des Auftraggebers ausweisen. Der Bauherr oder von ihm beauftragte Dritte sollen sich wegen der mit dem Betreten der Baustelle verbundenen Gefahren rechtzeitig vor dem Betreten der Baustelle beim Bauleiter oder dem Baustellenverantwortlichen anmelden. Der Besitz am Bauvorhaben geht mit dem Tag der Übergabe auf den Auftraggeber über."
Ich verstehe dass Wort "Hausrecht" so, dass ich immer noch auf meinem Grundstück machen darf, was ich will, also z. B. eine Kamera aufhängen.
Wäre das Filmen meines Grundstücks durch eine Kamera meines Nachbarn die bessere Lösung?
Frage mich auch, ob der GU die Arbeit grundsätzlich einstellen bzw. verweigern kann, wenn jemand filmt...
In der Bauleistungsbeschreibung wurde mit dem GU vertraglich vereinbart:
"Für die Durchführung des Bauvorhabens wird dem AN (Auftragnehmer) das Hausrecht übertragen. Dieses unter der Maßgabe, dass der Auftraggeber oder von ihm bevollmächtigte Dritte - zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Auftraggebers - das Bauvorhaben jederzeit besichtigen und hierzu das Grundstück betreten können. Bevollmächtigte Dritte sollen sich durch eine schriftliche Vollmacht des Auftraggebers ausweisen. Der Bauherr oder von ihm beauftragte Dritte sollen sich wegen der mit dem Betreten der Baustelle verbundenen Gefahren rechtzeitig vor dem Betreten der Baustelle beim Bauleiter oder dem Baustellenverantwortlichen anmelden. Der Besitz am Bauvorhaben geht mit dem Tag der Übergabe auf den Auftraggeber über."
Ich verstehe dass Wort "Hausrecht" so, dass ich immer noch auf meinem Grundstück machen darf, was ich will, also z. B. eine Kamera aufhängen.
Wäre das Filmen meines Grundstücks durch eine Kamera meines Nachbarn die bessere Lösung?
Frage mich auch, ob der GU die Arbeit grundsätzlich einstellen bzw. verweigern kann, wenn jemand filmt...