wie
brandaktuell zu sehen: Dortmund-Nordstadt: dauerhafte! Videoüberwachung mit ich glaube 18 Kameras in der Münsterstrasse - Klage eines Anwohner ist gescheitert.
"Die Gerichte erkennen zwar an, dass die Videoüberwachung dort „einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Personen“ darstelle, dies aber durch das Polizeigesetz von NRW gedeckt sei. Es erlaubt Videoüberwachung dort, wo es wiederholt zu Straftaten kommt."
Ich ringe noch mit mir selbst ob ich das gut finde ((n) kann) ...
An den TE: Mit dem Vertrag überträgst du dein "natürlich gegebenes" Hausrecht an den GU, "es kann nur einen geben" gilt dann auch fürs Hausrecht
Die vorgeschlagenen Ergänzungen von
@11ant wären, wenn akzeptiert, sehr nützlich! Sonst keine Eigenleistung möglich vor Übergabe!