Die Kulanz deines Finanzbeamten hat aber nichts mit "rechtlich sauber" zu tun.
Sind durch Umzüge inzwischen 5-10 verschiedene Beamte/innen in inzwischen vier Städten. Insofern keine Kulanz, sondern eine grundsätzliche Gewinnerzielungsabsicht. Wenn Werbungskosten aufgrund von Sanierungen / Renovierungen / Reparaturen aus der Instandhaltungsrücklage kommen, kann ich es nicht beeinflussen - meine Gewinnerzielungsabsicht ist ohne Sonderfaktoren gegeben. Kann man alles recht gut sauber steuern und auch zu Beginn der Vermietung die Gewinnerzielungsabsicht nachweisen. Eine schöne Excel-Tabelle hilft dabei zum Nachweis.
Die Gewinnerzielungsabsicht wird nämlich nicht auf ein paar Jahre, sondern auf die Totalperiode gerechnet (das waren mal 30 Jahre, wenn ich das noch richtig im Kopf habe). Durch fortschreitende Tilgungen sieht es im späteren Verlauf schon ganz anders aus beim Thema Werbungskosten.
Dazu kann der Vermieter auf der Einnahmenseite einen pauschalen Zuschlag von 10% auf die Laufzeit ansetzen und demgegenüber auf der Seite Werbungskosten einen 10% Abschlag vornehmen. Man muss sich mit der Materie entweder selbst beschäftigen oder das Geld in die Hand nehmen, um zum Steuerberater zu gehen.
Und wenn ich auf Nummer sicher gehen möchte, nehme ich 75% Mietansatz. Denn dann musst Du gar nicht mehr diskutieren, da dieser Mietansatz als ausreichend für eine Gewinnerzielungsabsicht gilt.
"Rechtlich sauber" funktioniert, nur mit dem niedrigen Zins (wobei das Thema ja inzwischen vorbei ist) und gleichzeitig nur 50% Miete ist es schwer zu rechnen.