Dann ist der GU dran, die zu tauschen, ja. Wenn sich beim Ausbau rausstellt, dass was drin steckt, was da nicht reingehört, muss man weiter sehen.
Getauscht werden muss die Pumpe ja sowieso, bevor sie eines Tages komplett versagt.
Dann ist der GU dran, die zu tauschen, ja. Wenn sich beim Ausbau rausstellt, dass was drin steckt, was da nicht reingehört, muss man weiter sehen.
Getauscht werden muss die Pumpe ja sowieso, bevor sie eines Tages komplett versagt.
Denke die wirst du alle bezahlen müssen, denn 1. nach Hausübergabe ist die Beweispflicht auf deiner Seite und 2. gibt es die Gewährleistung zu 100% nicht auf drehende/bewegliche Teile. Wenn es was anderes ist, kannst du das auch nicht beweisen das es zur Hausübergabe schon fehlerhaft war (hat ja immerhin 3 Jahre funktioniert).
Da hilft dir deine Wartung leider auch nicht selbst wenn ein Tag später die Hebeanlage z.B. der Motor den Geist aufgibt.
Kannst da nur auf Kulanz hoffen aber einen Gewährleistungsanspruch sehe ich da nicht.
Denke die wirst du alle bezahlen müssen, denn 1. nach Hausübergabe ist die Beweispflicht auf deiner Seite und 2. gibt es die Gewährleistung zu 100% nicht auf drehende/bewegliche Teile. Wenn es was anderes ist, kannst du das auch nicht beweisen das es zur Hausübergabe schon fehlerhaft war (hat ja immerhin 3 Jahre funktioniert).
Da hilft dir deine Wartung leider auch nicht selbst wenn ein Tag später die Hebeanlage z.B. der Motor den Geist aufgibt.
Kannst da nur auf Kulanz hoffen aber einen Gewährleistungsanspruch sehe ich da nicht.
Soweit ich weiß gibt es die 5 Jahre Gewährleistung auf alles fest mit dem haus verbundene.
Habe noch nie gehört ob es davon abhängt ob sich das Teil dreht.
Dann wäre ja auch Heizung und Lüftung ausgeschlossen...
Ah und Fenster natürlich auch nicht, weil sind ja auch drehend/beweglich.