K a t j a
Grundsätzlich geh ich da mit, aber 1,20m ist eben nicht mal ein halbes Geschoss. Ein UG würde doch schnell mehr als 1,40m aus der Ebene raus ragen und hat mit Keller dann wenig zu tun.Wenn die Eingeschossigkeit vom Amt gewollt ist, aber Hang im ganzen Bau/Wohngebiet vorhanden ist, ist es eine meiner Meinung nach eine gute Aussage des Bebauungsplans, zumindest den Keller als Vollgeschoss bauen zu können.
Bei diesem Gefälle sollte ein Bungalow geradeso möglich sein. In der Nordecke schließen die Fensterbretter dann mit der Grasnarbe ab. (Ich hoffe, ich hab es richtig gelesen: der Hang fällt von Nord nach Süd 2,60m über Dein Grundstück nach unten? Ansonsten bitte korrigieren - in welcher Ecke ist Deine höchste Ecke?) Der Eingang im Nordosten würde aber schon wieder relativ viel Abgrabung mit Abstützen erfordern für den Weg. Günstiger wäre vermutlich ein Eingang im Süden. Hier mal skizziert, wobei das natürliche Gelände absichtlich unverändert ist, um ein Gefühl für das Gelände zu bekommen.
Allerdings wird es mit den Abständen und Deinem Riesen-Bungalow imho knapp mit der Garage. Mann kann ja nicht alles so genau nachzeichnen aber auf der Übersicht sieht man, dass es schon jetzt mit einer 4m freien Einfahrt hapert. Garage ist hier 6,20m als Quadrat Außenmaß. Und da hat Dein Bungalow noch nicht einmal die 40cm Außenwände, richtig? Also fehlt zu den 17,4m noch um die 40cm. Das ist schon ein ziemliches Monster.
Ich könnte mich mit dem Bungalow bei 3 Kindern + Arbeitszimmer sowieso irgendwie nicht anfreunden. Ich sehe hier viel eher einen normalen Eingeschosser mit ausgebautem DG. Natürlich müsste man mal genauer wissen, von wo die 9m Höhe gelten und welche maximale Dachneigung denn nun gestattet ist?
Deswegen hier nochmal die Frage nach den bisher verworfenen Entwürfen mit Begründung dazu.