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Hallo zusammen,
laut Bebauungsplan gibt es in unserem Baugebiet folgende Richtwerte:
Jetzt sagt aber unser Architekt dass wir bei einem 2 stöckigen Haus mit Satteldach die Höhen folgendermaßen aufteilen könnten:
Raumhöhe EG - 2,58m
Kniestock OG - 1,19m
Ist das nicht etwas wenig?
Er war sich auch ganz sicher dass das nicht anders umzusetzen ist.
Wir sind von einer Raumhöhe unten von 2,75m und einem Kniestock von 1,4m ausgegangen.
laut Bebauungsplan gibt es in unserem Baugebiet folgende Richtwerte:
WHmax 4,50m und GHmax 8,50mDie Höhe der baulichen Anlagen (§ 16 Baunutzungsverordnung) wird bestimmt durch die max. zulässige Wandhöhe (WH) und die maximal zulässige Gesamthöhe baulicher Anlagen (GH). Für die „Allgemeinen Wohngebiete“ gelten: (WA1) WHmax 4,50m und GHmax 8,50 m Der untere Bezugspunkt ist die gemittelte Höhe der Fahrbahnoberkante parallel zur Straßenbegrenzungslinie des jeweiligen Baugrundstücks. Bei Baugrundstücken, die mehr als eine Straßenbegrenzungslinie aufweisen, ist diejenige maßgebend, in der sich die Zufahrt befindet. Maßgeblich sind die Höhenangaben der Straßenausbauplanung. Der obere Bezugspunkt der maximalen Wandhöhe ist der Schnittpunkt des aufgehenden Mauerwerks mit der Oberkante der obersten Dachhaut. Die festgesetzte maximale Wandhöhe gilt nicht für Giebelseiten von Gebäuden mit Satteldach, (Krüppel-) Walmdach oder versetztem Pultdach sowie für die Giebelseite von Zwerchhäusern.
Jetzt sagt aber unser Architekt dass wir bei einem 2 stöckigen Haus mit Satteldach die Höhen folgendermaßen aufteilen könnten:
Raumhöhe EG - 2,58m
Kniestock OG - 1,19m
Ist das nicht etwas wenig?
Er war sich auch ganz sicher dass das nicht anders umzusetzen ist.
Wir sind von einer Raumhöhe unten von 2,75m und einem Kniestock von 1,4m ausgegangen.