Festpreisangebot mit Baupreisindex-Anpassung im Bauvertrag

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M

Marc240

Ist vertraglich geregelt wie viel Zeit maximal zwischen Vertrag und Baubeginn vergehen darf?
Sonst machst du dich extrem abhängig von denen, ja nach Bauunternehmen können da ja sonst mehrere Monate vergehen.
Nein, lediglich die Bauzeit ist angegeben in ca. Form ( ca. 8 1/2 Monate). Bauzeittermine erfolgt nachdem wir Voraussetzungen erfüllt haben, insbesondere Finanzierungsbestätigung, genehmigte Bauunterlagen.

Die Bauunterlagen sind noch nicht eingereicht.

Schlechte Karten im schlimmsten Fall für uns oder? Begeben uns da voll in die Hände des Unternehmers.
 
WilderSueden

WilderSueden

Schlechte Karten im schlimmsten Fall für uns oder? Begeben uns da voll in die Hände des Unternehmers.
So wie das formuliert ist ja. Ich würde zwar davon ausgehen, dass es nicht legal ist wenn der BU dann ein Jahr rumtrödelt, aber vor Gericht und auf hoher See...
Ich würde versuchen das umzuändern auf den Zeitpunkt zu dem ihr einen Bauantrag und eine Finanzierung habt. Ab diesem Zeitpunkt ist euer Teil erledigt. Oder alternativ einen Anbieter mit echtem Festpreis suchen, falls euch die Sache grundsätzlich nicht behagt. Ich würde zwar auch eher annehmen, dass die großen Preissteigerungen durch sind (einfach weil zu den aktuellen Preisen die Nachfrage fast vollständig wegbricht), aber man weiß ja nie was noch kommt.
 
kati1337

kati1337

Nein, lediglich die Bauzeit ist angegeben in ca. Form ( ca. 8 1/2 Monate). Bauzeittermine erfolgt nachdem wir Voraussetzungen erfüllt haben, insbesondere Finanzierungsbestätigung, genehmigte Bauunterlagen.

Die Bauunterlagen sind noch nicht eingereicht.

Schlechte Karten im schlimmsten Fall für uns oder? Begeben uns da voll in die Hände des Unternehmers.
Würde ich zumindest auch so interpretieren, dass das schlechte Karten für euch sind.
Vor allem nehmt ihr euch damit jeglichen Vorteil des Festpreisangebots. Ausschlaggebende für mich war bei Vergabe an ein Bauunternehmen ja gerade der Festpreis. Ich zahle denen tendenziell mehr als ich in Einzelvergabe zahlen würde, dafür habe ich aber Gewährleistung aus einer Hand und einen Festpreis der mir Planungssicherheit gibt. Mit so einer Floskel im Vertrag ist deine Planungssicherheit gleich null.
Vor allem wenn nicht im gleichen Vertrag festgehalten wird wie lange sich der Baubeginn maximal hinziehen darf.
Wir hatten damals in unserem ersten Bauvertrag eine Klausel die lautete etwa:

12. Baubeginn:
Als Baubeginn wird die Fertigstellung der Sohlplatte angenommen und dem Bauherrn
durch den Auftragnehmer angezeigt.
Die Voraussetzungen für den Baubeginn sind erfüllt, wenn:
1) bla bla
2) bla bla bla ... usw
Die Arbeiten sind im April 2020 zu beginnen, sofern die oben genannten Voraussetzun-
gen (a – f) 6 Wochen vor geplantem Baubeginn erfüllt sind. Die vertragsgemäßen Leis-
tungen sind innerhalb von 8 Monaten fertigzustellen.
Da waren keine Preisanpassungen drin bei uns, trotzdem war gereglt (bereits im Bauvertrag) wann der Bau zu beginnen hat wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Voraussetzungen waren in Teilen auch wir als Bauherren verantwortlich. Aber das Unternehmen hat da Hand in Hand mit uns gearbeitet damit das alles passt (die haben super viel für uns vorbereitet).
 
M

Marc240

Wir sind wohl intern eingeplant für Mai 23. Angebot ist auch kalkuliert für einen Baubeginn Mai 23. Jedoch ist das ja kein Vertragsbestandteil.

Ich finde unseren Vertrag auch nicht unbedingt ausgewogen.

Natürlich kann sich der Bauantrag verzögern, dann soll auch nicht das Bauunternehmen in Haftung gezogen werden, aber wenn wir unseren Teil erledigt haben, würden wir schon gerne Sicherheiten genießen.

Mit dem Baupreisindex kann ich leben und schlafen, aber ich finde unseren Vertrag schon etwas unausgewogen. Beispiel:

Bei einer Bauzeitenverzögerung für die die Baufirma nichts kann, ist eine Erhöhung des Festpreises mit dem Baupreisindex gekoppelt, verständlicherweise, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Bei einer Verzögerung die Sie aber zu verantworten haben, bleibt nur der Festpreis erhalten. Wir bekommen keine Entschädigung. Folgekosten würden auf uns sitzen bleiben.

12. Baubeginn:
Als Baubeginn wird die Fertigstellung der Sohlplatte angenommen und dem Bauherrn
durch den Auftragnehmer angezeigt.
Die Voraussetzungen für den Baubeginn sind erfüllt, wenn:
1) bla bla
2) bla bla bla ... usw
Die Arbeiten sind im April 2020 zu beginnen, sofern die oben genannten Voraussetzun-
gen (a – f) 6 Wochen vor geplantem Baubeginn erfüllt sind. Die vertragsgemäßen Leis-
tungen sind innerhalb von 8 Monaten fertigzustellen.


Auf so eine Klausel sollten wir auch bestehen, danke!
 
S

SaniererNRW123

Schlechte Karten im schlimmsten Fall für uns oder? Begeben uns da voll in die Hände des Unternehmers.
Nö, nicht schlechtere Karten als beim Anbieter mit einem echten Festpreis. Der kalkuliert dann schon mal 20% Preissteigerung in sein Angebot ein, statt der 10%, die Deiner jetzt macht. Schafft die Voraussetzungen, die zum Baubeginn nötig sind - denn ab da sind es 8,5 Monate Bauzeit. So habe ich Dich jedenfalls verstanden.
Bauzeittermine erfolgt nachdem wir Voraussetzungen erfüllt haben, insbesondere Finanzierungsbestätigung, genehmigte Bauunterlagen.
Also völlig zu Recht Euer Problem, und nicht das des GU. Wenn Ihr nicht liefert, kann er nicht bauen. Wenn es dann teurer wird, ist es Eure Schuld.

Insofern widerspreche ich @WilderSueden und @kati1337. Warum soll der Unternehmer einen Festpreis anbieten? Ihr trödelt mit der Baugenehmigung und Finanzierung und das Risiko einer Baupreissteigerung liegt ausschließlich bei Unternehmer? Ist das fair? Genau umgekehrte Betrachtung, die aber jeder als normal annimmt.

Und noch einmal: Ein echter Festpreis wird i.d.R. auch nur für eine gewisse Zeit gelten. Und wenn Ihr es dann nicht schafft, die Voraussetzungen für den Bau zu schaffen, seit Ihr echt am Allerwertesten. Schafft Ihr es, freut sich im Zweifel der Unternehmer, weil er seinen großen Risikopuffer nicht verbraucht hat und mehr verdient.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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