Wir sind wohl intern eingeplant für Mai 23. Angebot ist auch kalkuliert für einen Baubeginn Mai 23. Jedoch ist das ja kein Vertragsbestandteil.
Ich finde unseren Vertrag auch nicht unbedingt ausgewogen.
Natürlich kann sich der Bauantrag verzögern, dann soll auch nicht das Bauunternehmen in Haftung gezogen werden, aber wenn wir unseren Teil erledigt haben, würden wir schon gerne Sicherheiten genießen.
Mit dem Baupreisindex kann ich leben und schlafen, aber ich finde unseren Vertrag schon etwas unausgewogen. Beispiel:
Bei einer Bauzeitenverzögerung für die die Baufirma nichts kann, ist eine Erhöhung des Festpreises mit dem Baupreisindex gekoppelt, verständlicherweise, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Bei einer Verzögerung die Sie aber zu verantworten haben, bleibt nur der Festpreis erhalten. Wir bekommen keine Entschädigung. Folgekosten würden auf uns sitzen bleiben.
12. Baubeginn:
Als Baubeginn wird die Fertigstellung der Sohlplatte angenommen und dem Bauherrn
durch den Auftragnehmer angezeigt.
Die Voraussetzungen für den Baubeginn sind erfüllt, wenn:
1) bla bla
2) bla bla bla ... usw
Die Arbeiten sind im April 2020 zu beginnen, sofern die oben genannten Voraussetzun-
gen (a – f) 6 Wochen vor geplantem Baubeginn erfüllt sind. Die vertragsgemäßen Leis-
tungen sind innerhalb von 8 Monaten fertigzustellen.
Auf so eine Klausel sollten wir auch bestehen, danke!