Eigenkapital Nachweis an Fertighausfirma: Fragen Erfahrungen?

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Fuchur

@Torti2022neu , und was ist an der Kontosperre besser? Das Geld ist zwar nicht "weg", aber ich komme trotzdem nicht mehr dran, wenn der GU nicht zustimmt. Werden Mängel festgestellt und ich will deshalb die Rate nicht bezahlen oder kürzen, steht man in der Sackgasse. Der GU bekommt das Geld nicht ohne meine Zustimmung und ich nicht ohne seine. Also steht alles und wer sitzt jetzt am längeren Hebel? Anderes Szenario: Insolvenz des GU. Ich habe schlimmstensfalls nicht nur eine halbfertige Bauruine, sondern kann noch nichtmal einen neuen GU suchen, weil ich nicht an mein(!) Geld komme bis alle Rechtsstreitigkeiten mit dem Verwalter geklärt sind.
Bei meinem Bau habe ich tatsächlich einen Bauvertrag aus solchen Gründen widerrufen und einen zweiten nicht unterschrieben weil der GU nicht bereit war, diese Klausel zu streichen (letzterer wollte sogar eine Abtretung über die komplette Bausumme PLUS eine Bankbürgschaft über die Schlussrate).
 
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xMisterDx

Das du nicht an das Geld kommst, welches für den GU geblockt ist, wäre nur dann ein Problem, wenn du nicht bezahlen und das Geld für andere Dinge ausgeben willst.
Bei Insolvenz wäre es natürlich blöd. Andererseits muss man auch den GU sehen, denn für den gilt dasselbe Risiko.

Stell dir vor, der Bauherr muss plötzlich größere Ausgaben stemmen (Auto kaputt, Mutter muss ins Heim, Arbeitslosigkeit) und sagt dann, wie Maike Schlecker:
"Es ist nichts (also Geld) mehr da."

Finde ich merkwürdig, dass der GU hier immer ein bisschen als gieriger, böser Feind gesehen wird. Da arbeiten auch Leute, die am Ende des Monats ihr Geld haben wollen.

Dann muss man es lassen, die werden diese Klausel kaum streichen.
 
F

Fuchur

Das Problem ist doch nicht der "böse" GU. Das Problem ist, es gibt beim Bau ein gravierendes Missverhältnis der Kräfte. Das überhaupt einzige kleine Druckmittel, das der Bauherr hat, ist das Geld. Gibt er das aus der Hand, dann ist er vollkommen machtlos ausgeliefert.
Das du nicht an das Geld kommst, welches für den GU geblockt ist, wäre nur dann ein Problem, wenn du nicht bezahlen und das Geld für andere Dinge ausgeben willst.
Das Problem habe ich schon dann, wenn ich wegen gutachterlich bewiesener Mängel eine Rate noch nicht bezahlen oder zumindest kürzen will. Wie soll es dann weiter gehen?
Stell dir vor, der Bauherr muss plötzlich größere Ausgaben stemmen (Auto kaputt, Mutter muss ins Heim, Arbeitslosigkeit) und sagt dann, wie Maike Schlecker:
"Es ist nichts (also Geld) mehr da."
ähm ja, wie bei jedem Vertrag, du bestellst ein Auto, eine Couch, eine Küche... Für sowas gibt es Eigentumsvorbehalt u.ä. Dazu kommt, dass bei ausnahmslos jedem Zahlungsplan der Bauherr die Leistungen zu Beginn sowieso überzahlt hat. Rechnet man für den Fall der Insolvenz des Bauherrn alles das zusammen, was der GU wirklich (!) verloren hat, also fertig verbautes, nicht wieder entfernbares Material und bereits gezahlten Arbeitslohn, dann ist da sehr viel Luft für sein Risiko.

Dann muss man es lassen, die werden diese Klausel kaum streichen.
Dazu gibt es Vertragsfreiheit. Wie gesagt, ich habe einen bestehenden Vertrag kurz vor Erstellung der Bauantragsunterlagen deswegen widerrrufen und einen zweiten nicht unterschrieben. Der dritte GU wollte von sich aus nur eine Bürgschaft der Schlussrate als Versicherungspolice, im Gegenzug gab es eine Erfüllungsbürgschaft für mich von ihm. Das ist fair und für beide Seiten (ausreichend) sicher.
 
X

xMisterDx

Du gibts das Geld nicht aus der Hand, überwiesen wird nur auf deinen Befehl. Du darfst aber eben Betrag X nur an den GU bezahlen. Läuft mit jedem Kredit auch so, der GU sichert sich seine Summe bei der Bank ab.
Der GU kann doch nicht zu deiner Bank gehen und sagen "Hier ist die Rechnung, bin fertig, zahlen bitte!".
 
F

Fuchur

Du gibts das Geld nicht aus der Hand
Doch, genau das tust du. Das Geld mag zwar noch auf deinem Konto gezählt werden, es wird selbiges aber nur noch in Richtung GU verlassen und zwar vollkommen egal, was mit dem GU, dem Haus oder dir passiert. Nach meinem Verständnis ist das weg, weil du keinerlei Zugriff mehr drauf hast. Ob du die Zahlungsanweisung unterschreibst oder nicht, wirkt sich letztendlich nur darauf aus WANN der GU das Geld bekommt, nicht OB.
Der GU kann doch nicht zu deiner Bank gehen und sagen "Hier ist die Rechnung, bin fertig, zahlen bitte!".
sondern wie dann?
Das Haus ist fertig, du stellst Mängel fest und unterschreibst die Freigabe nicht. Der GU sagt, mir doch egal, ich mache nix mehr, vielleicht wenn gezahlt wurde. Wie geht das Spiel jetzt weiter?
 
mayglow

mayglow

Ob du die Zahlungsanweisung unterschreibst oder nicht, wirkt sich letztendlich nur darauf aus WANN der GU das Geld bekommt, nicht OB.
Das würde ich mir mal von nem Anwalt erklären lassen, wie sowas im schlimmen Fall abläuft und auch bei welchen der genannten Varianten. Also wenn du wirklich im Fall bist von du hast Fristen gesetzt, die sind verstrichen und nu beauftragst du wen anders. Oder da liegt noch Geld, es steht aber noch Leistung aus, GU geht pleite. Also was geht da in Insolvenzmasse über und was bleibt deins. Also, vielleicht bin ich naiv, aber mein Verständnis (als Laie) bei hinterlegten Sicherheiten ist eben nicht, dass die der anderen Seite beliebig zustehen, egal, ob sie ihre Leistung erbringt oder nicht. Aber im Zweifelsfall würde ich das nen Profi fragen, was in gewissen Fällen eben passiert.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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