Unbedenklichkeitsbescheinigung trotz Kauf von Eltern?

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C

chand1986

Hallo zusammen,

wir (verheiratet) haben meinen Eltern ihr Haus abgekauft. Kaufvertrag aus September, Zahlung Kaufpreis war am 2.1.2023, jetzt will die Mitarbeiterin des Notars unbedingt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt.

Mir sagt das Finanzamt: Gibt es nicht, da kein grunderwerbsteuerpflichtiger Kauf.

Mir sagt die Mitarbeiterin des Notars: Ohne die Bescheinigung keine Umschreibung beim Grundbuchamt.

Meine Frage: Gibt es vom Finanzamt ein äquivalentes Dokument, dass unsere Befreiung von der Steuer bescheinigt? Konnte man mir beim Finanzamt nicht sagen, die Mitarbeiterin wusste es auch nicht und ich weiß nicht, wieso zwei mit sowas befasste „Profis“ sowas nicht wissen, obwohl das sicher kein ungewöhnlicher Vorgang ist…

Wisst ihr es? Muss ICH aktiv irgendwas irgendwo beantragen?
 
Tolentino

Tolentino

Ich würde meinen genau das
Gibt es nicht, da kein grunderwerbsteuerpflichtiger Kauf.
Sollen sie dir schriftlich geben und damit gehst du zum Notar.
Enrich gesagt glaube ich ja, dass der Notar das auch selbst beim Grundbuchamt entsprechend beglaubigen könnte, immerhin ist er Notar, aber wer weiß ob die entsprechende Fachangestellte genau die Konstellation schonmal hatte?
 
A

Apolyxo

§ 22 Grunderwerbsteuergesetz Abs. 2

"Das Finanzamt hat die Bescheinigung zu erteilen, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet worden ist oder wenn Steuerfreiheit gegeben ist."

Steuerfreiheit wäre es hier doch?
 
Zuletzt bearbeitet:
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chand1986

§ 22 Grunderwerbsteuergesetz Abs. 2

"Das Finanzamt hat die Bescheinigung zu erteilen, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet worden ist oder wenn Steuerfreiheit gegeben ist."

Steuerfreiheit wäre es hier doch?
Danke.
Hätten sie das beim FA nicht wissen sollen?
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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