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chand1986
Hallo zusammen,
wir (verheiratet) haben meinen Eltern ihr Haus abgekauft. Kaufvertrag aus September, Zahlung Kaufpreis war am 2.1.2023, jetzt will die Mitarbeiterin des Notars unbedingt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt.
Mir sagt das Finanzamt: Gibt es nicht, da kein grunderwerbsteuerpflichtiger Kauf.
Mir sagt die Mitarbeiterin des Notars: Ohne die Bescheinigung keine Umschreibung beim Grundbuchamt.
Meine Frage: Gibt es vom Finanzamt ein äquivalentes Dokument, dass unsere Befreiung von der Steuer bescheinigt? Konnte man mir beim Finanzamt nicht sagen, die Mitarbeiterin wusste es auch nicht und ich weiß nicht, wieso zwei mit sowas befasste „Profis“ sowas nicht wissen, obwohl das sicher kein ungewöhnlicher Vorgang ist…
Wisst ihr es? Muss ICH aktiv irgendwas irgendwo beantragen?
wir (verheiratet) haben meinen Eltern ihr Haus abgekauft. Kaufvertrag aus September, Zahlung Kaufpreis war am 2.1.2023, jetzt will die Mitarbeiterin des Notars unbedingt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt.
Mir sagt das Finanzamt: Gibt es nicht, da kein grunderwerbsteuerpflichtiger Kauf.
Mir sagt die Mitarbeiterin des Notars: Ohne die Bescheinigung keine Umschreibung beim Grundbuchamt.
Meine Frage: Gibt es vom Finanzamt ein äquivalentes Dokument, dass unsere Befreiung von der Steuer bescheinigt? Konnte man mir beim Finanzamt nicht sagen, die Mitarbeiterin wusste es auch nicht und ich weiß nicht, wieso zwei mit sowas befasste „Profis“ sowas nicht wissen, obwohl das sicher kein ungewöhnlicher Vorgang ist…
Wisst ihr es? Muss ICH aktiv irgendwas irgendwo beantragen?