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SenorRaul7
Hallo,
wir haben in 2018 für unseren Hausbau einen klassischen Immobilienkredit (Annuitätendarlehen) aufgenommen und zahlen seitdem fleißig ab. Es wurde eine Zinsbindung von 15 Jahren festgelegt, die Ende 2033 abläuft.
Der Kredit wird dann noch nicht abbezahlt sein, das heißt es wird auf jeden Fall eine Anschlussfinanzierung notwendig werden. Es ist zwar noch relativ lange bis dahin, aber im Vergleich zu unserem Zins von 1,9% hat sich das ganze ja schon ziemlich nach oben entwickelt und mir sind die Gedanken dazu gekommen. Mir ist folgender Zusammenhang noch nicht ganz klar. Vielleicht kann da jemand Licht ins Dunkle bringen.
Es gibt ja das Sonderkündigungsrecht ab dem 10. Jahr. In unserem Fall könnten wir also ab 2028 jedes Jahr je nach Zinsmarkt entscheiden, ob wir sonderkündigen und die Anschlussfinanzierung bereits neu abschließen.
Anderseits gibt es die Möglichkeit von Forwarddarlehen. Genau so wie das Kündigungsrecht ja vor allem, um auf Änderungen am Zinsmarkt vorab reagieren zu können. Wenn ich das richtig gelesen habe, kann man ab 5 Jahren vor Ablauf Zinsbindung so ein Forwarddarlehen abschließen. In unserem Fall mit 15 Jahren Zinsbindung also quasi zeitgleich mit dem beginnenden Sonderkündigungsrecht.
Das heißt doch, bei Zinsbindungen von 15 Jahren machen Forwarddarlehen überhaupt keinen Sinn, richtig? Oder wo liegen dort vielleicht Vorteile/Nachteile, die es bei der Sonderkündigung nicht gibt? Muss man beim Forwarddarlehen nicht z.B. bei der aktuellen Bank bleiben und hat nicht die Möglichkeit, zu wechseln?
Oder habe ich das mit der Sonderkündigung falsch verstanden und man hat nur im 10. Jahr das Recht, und nicht auch im 11., 12. etc...
wir haben in 2018 für unseren Hausbau einen klassischen Immobilienkredit (Annuitätendarlehen) aufgenommen und zahlen seitdem fleißig ab. Es wurde eine Zinsbindung von 15 Jahren festgelegt, die Ende 2033 abläuft.
Der Kredit wird dann noch nicht abbezahlt sein, das heißt es wird auf jeden Fall eine Anschlussfinanzierung notwendig werden. Es ist zwar noch relativ lange bis dahin, aber im Vergleich zu unserem Zins von 1,9% hat sich das ganze ja schon ziemlich nach oben entwickelt und mir sind die Gedanken dazu gekommen. Mir ist folgender Zusammenhang noch nicht ganz klar. Vielleicht kann da jemand Licht ins Dunkle bringen.
Es gibt ja das Sonderkündigungsrecht ab dem 10. Jahr. In unserem Fall könnten wir also ab 2028 jedes Jahr je nach Zinsmarkt entscheiden, ob wir sonderkündigen und die Anschlussfinanzierung bereits neu abschließen.
Anderseits gibt es die Möglichkeit von Forwarddarlehen. Genau so wie das Kündigungsrecht ja vor allem, um auf Änderungen am Zinsmarkt vorab reagieren zu können. Wenn ich das richtig gelesen habe, kann man ab 5 Jahren vor Ablauf Zinsbindung so ein Forwarddarlehen abschließen. In unserem Fall mit 15 Jahren Zinsbindung also quasi zeitgleich mit dem beginnenden Sonderkündigungsrecht.
Das heißt doch, bei Zinsbindungen von 15 Jahren machen Forwarddarlehen überhaupt keinen Sinn, richtig? Oder wo liegen dort vielleicht Vorteile/Nachteile, die es bei der Sonderkündigung nicht gibt? Muss man beim Forwarddarlehen nicht z.B. bei der aktuellen Bank bleiben und hat nicht die Möglichkeit, zu wechseln?
Oder habe ich das mit der Sonderkündigung falsch verstanden und man hat nur im 10. Jahr das Recht, und nicht auch im 11., 12. etc...
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