Hallo Katja,
da habe ich wohl ein Patzer drin bzw. etwas falsch formuliert.
Das hier ist korrekt:
Flurstück Nr. 3 hat Geh- und Fahrtrechte über Flurstück Nr. 1 und über Teilstück des Flurstück Nr. 2 laut dem Grundbuch.
Das war nicht genau formuliert:
Eigentümer von FL 2 versucht das Verfahren zu stoppen, da er der Ansicht ist, dass die Wegerechte für FL 3 nicht gesichert sind weil das FL 1 keine Geh- und Fahrtrecht über sein "Teilstück" FL 2 hat.
Wie ich zuvor geschrieben habe, weis ich nicht warum er die Änderung des Bebauungsplan und die hiermit ergehende Bebauung behindern kann weil in meinen Augen sind ja alle notwendigen Recht auf den Grundstück FL 3 vorhanden. Oder hängt er sich gerade auf dem FL 1 auf und nimmt das als Anlass das Verfahren zu stoppen?