Die Haustrennfuge ist da, sie ist nicht überbetoniert. Die Kellerbetonwand ist kürzer als geplant.
Ich denke, da hast Du schlicht den Hinweis nicht verstanden - Du selbst sagtest:
Die Dämmung zwischen den Doppelhaushälfte ist 2 cm von jeder Partei (insgesamt 4), sie wird aber vom Ortbeton "zusammendrückt".
Zu Deutsch: nachbarseitig hat Dein Auftragnehmer die Dämmung als Schalung mißbraucht *maximalst ROTFL* (manchmal bräuchte man im Internet eine Instanz, die solche Alphakevin-Hacks als Warnhinweise ganz oben in allen Suchmaschinen anpinnt). Zumindest genügt das allein schon, damit ich mich der Ansicht
[...] Ausschreibung gab es nicht, Angebot enthält "Rohbau hinpfeffern" ohne Details und das billigste Angebot bekam den Zuschlag
mit Pauken und Trompeten anschließe ;-)
Ich sehe keine andere Möglichkeit (außer Abreißen und neu bauen). Die Architektenpläne sollten an neue Maßen angepasst werden.
Theoretisch wäre die Anpassung der Pläne sinnvoll und deren Aufwand zu übernehmen eine angemessene Schadenskompensation, ja. Aber da sehe ich Deinen Auftragnehmer eher "die Insolvenzkarte ziehen". Praktisch reißt Du in der Tat am besten ab und fängst radikal noch´mal neu an (inklusive Sachverstandseinkauf und Ausschreibung), und buchst das Lehrgeld unter dem korrekten Haushaltstitel "Dummheiten, die man niemals wiederholen sollte". Verantwortungsbewußt beraten wäre schon nie geschehen, daß der Keller in dieser Konstellation in Ortbeton gemacht wird.