Ein von mir beauftragte Sachverständiger hat die geringe Betondeckung festgestellt und dokumentiert. Jetzt sollte die Baufirma nachbessern.
Die falschen Maßen bei einer Länge bis 6,66 m kann man (meiner Meinung nach) auch ohne Sachverständiger feststellen.
Ich habe die falschen Maßen bei der Baufirma bemängelt.
Soweit ich weiß, liegt die Beweislast der korrekten Ausführung bei der Baufirma. Die Baufirma sollte einen Sachverständigern bestellen und die korrekten Maßen nachweisen. Oder täusche ich mich?
Endlich kommen ein paar Antworten auf Fragen die in deinem anderen Thread gestellt wurden. Und dieser von dir beauftragte "Sachverständige" war auch derjenige der dir schriftlich bestätigt hat, dass eine schwarze Wanne mit einer weißen Wanne gleichzusetzen ist durch ein bisschen Nachbessern? Was sagt denn dieser "Sachverständige" über die Haltbarkeit seiner Sanierungsvorschläge im Vergleich zu der im Vertrag geschuldeten weißen Wanne? - wenn sie denn tatsächlich in deinem Vertrag vereinbart ist.
Mein Sachverständiger hat umfassende Aussagen über die bisherige Ausführung, Qualität im jetzigem Zustand, Sanierungsmaßnahmen und zu erwartende Qualität getroffen. Daraus abgeleitet ein Risiko für einen Schadenseintritt, die zu erwartende Schadenshöhe, Wertverlust, etc. Ein echter Sachverständiger halt.
Bandmaß halten setzen wir mal voraus. Die Baufirma wird wegen der Maßabweichung keinen Sachverständigen beauftragen, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Gut, du hast die Abweichungen sagen wir mal per Mail bemängelt, zur Mängelbeseitigung aufgefordert und wartest jetzt auf Rückmeldung des Rohbauers. Was denkst du wie es jetzt weitergeht? Entweder bekommst du eine Erklärung, wieso weshalb warum, technisch hingedreht, usw. oder ein "tut uns leid" ist halt ein Rohbau. Was ist denn dein Ziel? Was erwartest du Aufgrund der (von dir) festgestellten Mängel? Sind sie so gravierend, dass ein Abriss (für dich) in Frage kommt oder gibt es nach den ARdT die Möglichkeit das noch alles grün zu bekommen? Hast du den Unternehmer bisher auf die zu geringe Betonüberdeckung und die Maßabweichung mündlich angesprochen und wie hat er darauf reagiert?