Habe ich schriftlich gemacht, mit der Frist bis 31.03.2023
OK
Im Vertrag selber steht der Begriff "weiße Wanne" nicht, dafür aber in den Ausführungsplänen/Statischen Berechnungen, die dem Kellerbauer vor dem Vertragabschluss vorgelegt wurden.
Steht das auch so im Vertrag, dass die Pläne Vertragsbestandteil sind.
Ist es Deine persönliche Meinung oder ist es irgendwo gesetzlich geregelt?
Der Bauherr ist für Sein Bauvorhaben verantwortlich. Falls Er die Qualifikation nicht besitzt, gibt es Architekten oder Ingenieure, die die Bauüberwachung im Auftrag ausführen. Die haben dann eine Haftpflichversicherung, falls denen so ein Lapsus passiert.
Im Übrigen wer hat denn die Bewehrung / Schalung abgenommen vor dem betonieren?
Wie sagt man so schön "Vertrauen ist GUT, Kontrolle ist BESSER".
Die Empfehlung über die Versicherung werde ich ergänzen.
Der Tipp mit dem Sachverständigen / Anwalt ist ernst gemeint. Was meinst Du was der Unternehmer macht?