Habe ich schriftlich gemacht, mit der Frist bis 31.03.2023Ich frage mal ob Du denn schon den Kellerbauer zur Mangelbeseitigung mit Fristsetzung schriftlich aufgefordert hast. Du scheinst ja die Bauleitung selber zu machen. Denn sonst würde sich ja der Bauleiter drum kümmern.
Im Vertrag selber steht der Begriff "weiße Wanne" nicht, dafür aber in den Ausführungsplänen/Statischen Berechnungen, die dem Kellerbauer vor dem Vertragabschluss vorgelegt wurden.Wegen der mangelhaften Betondeckung einen Sanierungsvorschlag beim Kellerbauer anfordern der eine Gleichwertigkeit der Bauteile sicher stellt. Ich frag noch mal nach. Was schuldet der Unternehmer laut Vertrag (Weiße Wanne?)
Ist es Deine persönliche Meinung oder ist es irgendwo gesetzlich geregelt?Im Falle der Abweichung der Abmessung die nicht den Toleranzen der DIN entsprechen hast Du oder Dein Bauleiter die Kontrollpflicht verletzt.
Eine gewisse Mitschuld trifft Dich als Bauherr.
Die Empfehlung über die Versicherung werde ich ergänzen.Trotzdem würde ich den Unternehmer ebenfalls um einen Vorschlag zur Mangelbeseitigung auffordern. Mit der Empfehlung den Schaden bei Seiner Versicherung zu melden.
Der Kellerbauer hat es selber gemacht.Wer hat denn das Schnurgerüst erstellt?
OKHabe ich schriftlich gemacht, mit der Frist bis 31.03.2023
Steht das auch so im Vertrag, dass die Pläne Vertragsbestandteil sind.Im Vertrag selber steht der Begriff "weiße Wanne" nicht, dafür aber in den Ausführungsplänen/Statischen Berechnungen, die dem Kellerbauer vor dem Vertragabschluss vorgelegt wurden.
Der Bauherr ist für Sein Bauvorhaben verantwortlich. Falls Er die Qualifikation nicht besitzt, gibt es Architekten oder Ingenieure, die die Bauüberwachung im Auftrag ausführen. Die haben dann eine Haftpflichversicherung, falls denen so ein Lapsus passiert.Ist es Deine persönliche Meinung oder ist es irgendwo gesetzlich geregelt?
Der Tipp mit dem Sachverständigen / Anwalt ist ernst gemeint. Was meinst Du was der Unternehmer macht?Die Empfehlung über die Versicherung werde ich ergänzen.
Das ist dann auch sein Fehler.Der Kellerbauer hat es selber gemacht.
Der Statiker des Kellerbauers (sein hauseigener, gleicher, der das Schreiben über die mit einer weißen Wanne gleichwertige Sanierung verfasst hat)Im Übrigen wer hat denn die Bewehrung / Schalung abgenommen vor dem betonieren?