Höhenbezugspunkt Grenzbebauung Brandenburg

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M

MrAgain

Hallo zusammen,
ich hoffe hier kann mir jemand zu meiner Frage helfen. Mit Suche hier und Suchmaschine komme ich leider nicht weiter.
Wir planen eine Garage als Grenzbebauung auf unserem Grundstück in einem recht frisch erschlossenen Neubaugebiet. Die Gebäudehöhe der Garage darf daher max. 3m betragen. Nur worauf beziehen sich die 3m?
Im Bebauungsplan ist kein expliziter Höhenbezugspunkt festgelegt/benannt. Es sind lediglich einzelne Höhenmesspunkte des Geländes auf den Grundstücken aufgeführt, sowie die Höhe Oberkante der künftigen Straße in dem Gebiet.
Die Straße soll auf Höhe 78,10m liegen. Unser Haus hat eine Oberkante Fertigfußboden von 78,50m, da wir die Einfahrt vom Haus Richtung Straße mit einem leichten Gefälle vorgesehen hatten und vor dem Haus auch ein 1-2 Stufen hohes Eingangspodest vorgesehen haben.
Bei der Garagenplanung kam nun folgendes:
Wenn wir die max. 3m Höhe ausnutzen wollen, liegt die Oberkante des Fußbodens nur bei 77,93m, da dies der Höhenmesspunkt des Geländes an dieser Stelle unseres Grundstückes ist. Somit läge die Garage unter Straßenniveau und weiter 60cm niedriger als das Haus. Die Einfahrt hätte dann ein Gefälle Richtung Garage und wir bräuchten eine “richtige” Eingangstreppe. Unser Architekt meint bzgl. der Garage gibt es keine andere Lösung, außer entweder auf Grenzbebauung zu verzichten oder die Höhe der Garage zu reduzieren - beides sind keine echten Optionen für uns.
Hat der Architekt recht, was das Thema des Höhenbezugspunktes betrifft? Ergibt im Sinne der Planung seitens Stadt ja nicht so viel Sinn, da die Höhe der Straße mit 78,10m höher liegt als sämtliche Geländehöhenpunkte im Baugebiet auf den erschlossenen Grundstücken.
Danke vorab für die Hilfe!
 
K

karl.jonas

Variante 1: Bauamt fragen
Variante 2: mit dem Nachbarn reden. Wenn der das gleiche Problem hat, kann man sich oft leicht einigen.
 
H

hanghaus2023

Wenn die Straße höher liegt, gibt es dann Gefälle im Gelände?

Zeig uns doch mal den Lageplan mit den Höhen.
 
11ant

11ant

Die Gebäudehöhe der Garage darf daher max. 3m betragen. Nur worauf beziehen sich die 3m?
Im Bebauungsplan ist kein expliziter Höhenbezugspunkt festgelegt/benannt.
Das wäre zumindest ungewöhnlich, wenn der Bebauungsplan hier von der Gebäudehöhe spräche, üblich ist das genannte Maß als Limitierung der mittleren Wandhöhe, und der Bezugspunkt für die Haushöhe ist hier nicht von Belang. Für Details kann ich Dir hier nur die Beiträge von @Escroda empfehlen.
Es sind lediglich einzelne Höhenmesspunkte des Geländes auf den Grundstücken aufgeführt, sowie die Höhe Oberkante der künftigen Straße in dem Gebiet. Die Straße soll auf Höhe 78,10m liegen. Unser Haus hat eine Oberkante Fertigfußboden von 78,50m,
Diese Höhenmesspunkte beschreiben das für Deine Frage einzig relevante Ursprungsgelände. Dein Wohnungsfußboden interessiert hier nicht: der Wunsch vieler Bauherren nach ebenem Durchgang zwischen Garage und Haus ist kein schutzwürdiger Belang im Sinne des Baurechts - sondern häufig ein unvermeidlicher Opferpunkt.
Variante 2: mit dem Nachbarn reden. Wenn der das gleiche Problem hat, kann man sich oft leicht einigen.
Die Nachbarn mögen mit dem Problem im gleichen Boot sitzen, einander wirksam von den Vorschriften befreien können sie selbst jedoch nicht. Lediglich können sie gegenüber dem Bauamt äußern, einem Befreiungsbegehren nicht entgegenzustehen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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