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MrAgain
Hallo zusammen,
ich hoffe hier kann mir jemand zu meiner Frage helfen. Mit Suche hier und Suchmaschine komme ich leider nicht weiter.
Wir planen eine Garage als Grenzbebauung auf unserem Grundstück in einem recht frisch erschlossenen Neubaugebiet. Die Gebäudehöhe der Garage darf daher max. 3m betragen. Nur worauf beziehen sich die 3m?
Im Bebauungsplan ist kein expliziter Höhenbezugspunkt festgelegt/benannt. Es sind lediglich einzelne Höhenmesspunkte des Geländes auf den Grundstücken aufgeführt, sowie die Höhe Oberkante der künftigen Straße in dem Gebiet.
Die Straße soll auf Höhe 78,10m liegen. Unser Haus hat eine Oberkante Fertigfußboden von 78,50m, da wir die Einfahrt vom Haus Richtung Straße mit einem leichten Gefälle vorgesehen hatten und vor dem Haus auch ein 1-2 Stufen hohes Eingangspodest vorgesehen haben.
Bei der Garagenplanung kam nun folgendes:
Wenn wir die max. 3m Höhe ausnutzen wollen, liegt die Oberkante des Fußbodens nur bei 77,93m, da dies der Höhenmesspunkt des Geländes an dieser Stelle unseres Grundstückes ist. Somit läge die Garage unter Straßenniveau und weiter 60cm niedriger als das Haus. Die Einfahrt hätte dann ein Gefälle Richtung Garage und wir bräuchten eine “richtige” Eingangstreppe. Unser Architekt meint bzgl. der Garage gibt es keine andere Lösung, außer entweder auf Grenzbebauung zu verzichten oder die Höhe der Garage zu reduzieren - beides sind keine echten Optionen für uns.
Hat der Architekt recht, was das Thema des Höhenbezugspunktes betrifft? Ergibt im Sinne der Planung seitens Stadt ja nicht so viel Sinn, da die Höhe der Straße mit 78,10m höher liegt als sämtliche Geländehöhenpunkte im Baugebiet auf den erschlossenen Grundstücken.
Danke vorab für die Hilfe!
ich hoffe hier kann mir jemand zu meiner Frage helfen. Mit Suche hier und Suchmaschine komme ich leider nicht weiter.
Wir planen eine Garage als Grenzbebauung auf unserem Grundstück in einem recht frisch erschlossenen Neubaugebiet. Die Gebäudehöhe der Garage darf daher max. 3m betragen. Nur worauf beziehen sich die 3m?
Im Bebauungsplan ist kein expliziter Höhenbezugspunkt festgelegt/benannt. Es sind lediglich einzelne Höhenmesspunkte des Geländes auf den Grundstücken aufgeführt, sowie die Höhe Oberkante der künftigen Straße in dem Gebiet.
Die Straße soll auf Höhe 78,10m liegen. Unser Haus hat eine Oberkante Fertigfußboden von 78,50m, da wir die Einfahrt vom Haus Richtung Straße mit einem leichten Gefälle vorgesehen hatten und vor dem Haus auch ein 1-2 Stufen hohes Eingangspodest vorgesehen haben.
Bei der Garagenplanung kam nun folgendes:
Wenn wir die max. 3m Höhe ausnutzen wollen, liegt die Oberkante des Fußbodens nur bei 77,93m, da dies der Höhenmesspunkt des Geländes an dieser Stelle unseres Grundstückes ist. Somit läge die Garage unter Straßenniveau und weiter 60cm niedriger als das Haus. Die Einfahrt hätte dann ein Gefälle Richtung Garage und wir bräuchten eine “richtige” Eingangstreppe. Unser Architekt meint bzgl. der Garage gibt es keine andere Lösung, außer entweder auf Grenzbebauung zu verzichten oder die Höhe der Garage zu reduzieren - beides sind keine echten Optionen für uns.
Hat der Architekt recht, was das Thema des Höhenbezugspunktes betrifft? Ergibt im Sinne der Planung seitens Stadt ja nicht so viel Sinn, da die Höhe der Straße mit 78,10m höher liegt als sämtliche Geländehöhenpunkte im Baugebiet auf den erschlossenen Grundstücken.
Danke vorab für die Hilfe!