Kisska86
Hallo ihr Lieben,
ich habe da mal eine Frage bzgl. weiterer Vorgehensweise. Unser Neubau ist fertig geplant und laut Architekt komplett nach dem Bebauungsplan und alles paletti. Wir haben alle Unterlagen unterschrieben und eine Genehmigungsfreistellung (§ 67 Bauordnung NRW) bei der Gemeinde beantragt.
Jetzt schreibt mir der Sachbearbeiter sofort fünf Tage nach Eingang des Antrags, dass er "für das Vorhaben in der vorgelegten Planung ein Baugenehmigungsverfahren für erforderlich" hält. Als einziger Grund ist "Das geplante Vorhaben ist meines Erachtens nicht eingeschossig. Das Kellergeschoss ist so geplant ein Vorllgeschoss." angegeben.
Jetzt zu meinen Fragen:
1. Ist das als Grund genug? Muss er nicht angeben, was daran genau für ihn ein Vollgeschoss darstellt?
2. Wie ist in so einem Fall die weitere Vorgehensweise? Kann ich mich an Ihn wenden und ihn fragen? Sollte das lieber der Architekt selbst machen?
3. Hatte schon einmal jemand so einen Fall und kann Erfahrungen berichten?
Wir möchten natürlich gern das Baugenehmigungsverfahren umgehen und laut Architekt sind auch alle Richtlinien für einen Eingeschosser eingehalten. Ich habe auch die Bauordnung NRW gelesen und ebenfalls alles nachvollziehen können. Haben wir da wohl noch ein Chance oder denkt ihr, wir sollten einfach direkt einen Bauantrag stellen, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren?
Danke für eure Hilfe schon mal im voraus.
LG
ich habe da mal eine Frage bzgl. weiterer Vorgehensweise. Unser Neubau ist fertig geplant und laut Architekt komplett nach dem Bebauungsplan und alles paletti. Wir haben alle Unterlagen unterschrieben und eine Genehmigungsfreistellung (§ 67 Bauordnung NRW) bei der Gemeinde beantragt.
Jetzt schreibt mir der Sachbearbeiter sofort fünf Tage nach Eingang des Antrags, dass er "für das Vorhaben in der vorgelegten Planung ein Baugenehmigungsverfahren für erforderlich" hält. Als einziger Grund ist "Das geplante Vorhaben ist meines Erachtens nicht eingeschossig. Das Kellergeschoss ist so geplant ein Vorllgeschoss." angegeben.
Jetzt zu meinen Fragen:
1. Ist das als Grund genug? Muss er nicht angeben, was daran genau für ihn ein Vollgeschoss darstellt?
2. Wie ist in so einem Fall die weitere Vorgehensweise? Kann ich mich an Ihn wenden und ihn fragen? Sollte das lieber der Architekt selbst machen?
3. Hatte schon einmal jemand so einen Fall und kann Erfahrungen berichten?
Wir möchten natürlich gern das Baugenehmigungsverfahren umgehen und laut Architekt sind auch alle Richtlinien für einen Eingeschosser eingehalten. Ich habe auch die Bauordnung NRW gelesen und ebenfalls alles nachvollziehen können. Haben wir da wohl noch ein Chance oder denkt ihr, wir sollten einfach direkt einen Bauantrag stellen, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren?
Danke für eure Hilfe schon mal im voraus.
LG