Hallo zusammen,
habe gestern mit dem zuständigen Bauamt telefoniert.
Die sagen, dass der Flächennutzungsplan nicht zur Ableitung genauer Grenzverläufe taugt.
Ein genauer Grenzverlauf wird erst während des Bebauungsplan-Verfahrens festgelegt.
Das ist natürlich ziemlich doof für mich.
Ich stecke jetzt in folgender Zwickmühle:
Mein Kaufinteressent verlangt, dass die Fläche beim Verkauf frei von Pächtern ist.
Ohne den genauen Grenzverlauf zu kennen, kann ich die Pächter der Gartenparzellen nicht kündigen/umlegen und Entschädigung.
Und der Grenzverlauf wird erst feststehen, wenn der Käufer die Fläche entwickelt (und beplant) hat.
Was also tun??
Ich kann ja schlecht "großzügig" Platz schaffen und Gärtner von ihren Flächen vertreiben, obwohl dies vielleicht gar nicht nötig wäre.
Und ich kann auch nicht die Fläche verkaufen in dem Versprechen, dass Gärtner bei denen sich später raus stellt, dass sie betroffen sind, umgelegt und Entschädigt werden. (Ich habe formal gar nicht das Recht diese zu kündigen und muss auf deren Kooperationsbereitschaft hoffen. - wenn da einer x-Tausend Euros Entschädigung haben will oder sich stur stellt, dann Platzt das ganze Projekt.)
Wie würdet ihr vorgehen??