Bauerwartungsland, wer legt hier die Grenze fest?

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WilderSueden

WilderSueden

hier im Süden kauft die Gemeinde das Land, erschließt es und dann wird verkauft.
Das ist der Standard, gilt aber nicht für alle Fälle. Ehemalige Grundstücksbesitzer bekommen da häufiger Vorkaufsrechte und Befreiung vom Bauzwang. Und Privaterschließungen gibt es auch. Alles eine Frage der Vernetzung
 
S

Sunshine387

Bei uns im Norden kaufen zu 80% private Investoren das Bauland und verhandeln dann mit der Gemeinden über den Bebauungsplan (wie viele Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und Doppelhaushälfte gebaut werden sollen etc.). Am Ende steht dann ein Kompromiss der für beide Seiten tragbar ist.
 
H

hanghaus2023

Das @11ant 'ten Gedächtnis ist bewundernswert. Der TE hat wohl den Zeitpunkt für die sinnvolle Projektentwicklung verschlafen. Jetzt soll ein Käufer ins Boot der das Risiko übernimmt.

MMn ist der Ansprechpartner die Gemeinde.
 
H

hanghaus2023

In welchen Geoportal genau bist du da?
Ich habe mir das gerade mal im Sachsen-Anhalt-Viewer angeschaut. Eine Karte vom Liegenschaftskataster bekomme ich da zwar. Aber keine Karte des Flächennutzungsplan. Oder bin ich zu doof? Wie heißt die in der Kartenauswahl links?
Das macht jedes BL wie es will. Ich kenne mich leider nur in Sachsen und Bayern aus.
 
W

wobbbel

Hallo zusammen,
habe gestern mit dem zuständigen Bauamt telefoniert.
Die sagen, dass der Flächennutzungsplan nicht zur Ableitung genauer Grenzverläufe taugt.
Ein genauer Grenzverlauf wird erst während des Bebauungsplan-Verfahrens festgelegt.

Das ist natürlich ziemlich doof für mich.

Ich stecke jetzt in folgender Zwickmühle:
Mein Kaufinteressent verlangt, dass die Fläche beim Verkauf frei von Pächtern ist.
Ohne den genauen Grenzverlauf zu kennen, kann ich die Pächter der Gartenparzellen nicht kündigen/umlegen und Entschädigung.
Und der Grenzverlauf wird erst feststehen, wenn der Käufer die Fläche entwickelt (und beplant) hat.

Was also tun??
Ich kann ja schlecht "großzügig" Platz schaffen und Gärtner von ihren Flächen vertreiben, obwohl dies vielleicht gar nicht nötig wäre.
Und ich kann auch nicht die Fläche verkaufen in dem Versprechen, dass Gärtner bei denen sich später raus stellt, dass sie betroffen sind, umgelegt und Entschädigt werden. (Ich habe formal gar nicht das Recht diese zu kündigen und muss auf deren Kooperationsbereitschaft hoffen. - wenn da einer x-Tausend Euros Entschädigung haben will oder sich stur stellt, dann Platzt das ganze Projekt.)

Wie würdet ihr vorgehen??
 
mayglow

mayglow

Wenn ich das richtig verstehe, will ja der Käufer gemeinsam mit der Stadt den Bebauungsplan entwickeln oder ähnliches. Insofern wird der vermutlich dabei eben genau das Land einbeziehen, was er von dir gekauft kriegt. Insofern wirds wohl sowas wie "mit dem Käufer auf ne Grenze festlegen und dann entsprechend trennen und verkaufen", dabei halt auch klar das weiterkommunizieren, was dir jetzt von der Stadt gesagt wurde.

Wie man das mit dem Kleingartenverein am besten regelt, keine Ahnung, was da eben alles dranhängt. Also, wenn das alles so mega kompliziert ist, klingt das für mich eben nach "dann verkauft man das halt nicht". Wenn's aber relativ einfach geht und alles gar nicht so problematisch ist, dann verkauft man eben mehr. Ob das dann später doch nicht teil des Bebauungsplan wird oder nicht, ist dann imho nicht mehr dein Problem.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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