Ausführung darfst du immer kontrollieren. Aber wenn die ausgeführte Lösung 1. in der Baubeschreibung und 2. legal und 3. nach den anerkannten Regeln der Technik ist, hast du keinen Anspruch auf Änderung. Auch wenn eine andere Ausführung besser wäre. Ist ein Grund, warum ich nicht nochmal mit GU, sondern nur noch mit Einzelvergabe bauen würde
Hättest du dein Bauvorhaben mit Einzelvergabe gebaut, hättest du bei dem Chaos der letzten Jahre mit Glück gerade Richtfest gefeiert und wärst bereits 30% teurer gekommen.
Daher ist das hier auch ne eher akademische Diskussion.
Der Vertrag ist unterschrieben und Änderungen kosten das, was der Anbieter dafür verlangt.
Wenn er für die neue Heizung 30.000 EUR aufruft, dann kann man das unterschreiben oder nicht.
Und das ist auch nicht ungewöhnlich. Am VW Golf Trendline verdient VW so gut wie nichts, Kasse macht man mit den Sonderausstattungen, zum Beispiel Felgen für 2.500 EUR, die man vom Zulieferer direkt für 1.000 kriegt.
Das gabs übrigens auch schon bei Tankstellen. Wenn die von einer Sorte kaum noch Sprit haben, dann stellen die den Preis auf 9,99 EUR, mehr gibt die Anzeige nicht her. Für den Fall, dass jemand tatsächlich tanken MUSS, aus welchen Gründen auch immer. Damit sichert man quasi eine kleine Reserve für Notfälle.
Und wer dann tankt, aus Dussligkeit oder sonstwas, der zahlt auch tatsächlich 9,99 EUR, keinen Cent weniger. Dazu gibts Urteile.
Der Verkäufer macht den Preis und der Käufer kann akzeptieren oder nicht.