Happy Monday ,,, da ist man man im Wochenende .... Leute Leute.
Ich habs letzte Woche schon mal versucht zu erläutern. Die Auslegung der Wärmepumpe nach NAT mit 35°C Vorlauftemperatur hat nichts, aber auch so fast gar nichts, mit dem wirklichen Werten im Alltag zu tun. Hier geht es um eine Rechengröße, die die Größe der Wärmepumpe, die Auslegung der Fußbodenheizung festlegt. Und das erfolgt im Zusammenspiel.
Ja, du kannst das alles verändern lassen und der Heizungsbauer kann seine Berechnung daran anpassen. ich legs mir mal auf Wiedervorlage und warte auf deine HILFE Postings:
- HILFE: ich bekomm meine Wärmepumpe einfach nicht richtig eingestellt. Das Thema Heizkurve lässt sich einfach nicht so einstellen, dass es bei jeder AT angenehm im Haus ist, entweder es wird bei -5° AT zu kalt im Haus oder bei +8° AT zu warm im Haus. Ich muss das permanent nachregeln
- HILFE meine Wärmepumpe taktet. Sie geht jede Stunde an und läuft dann für 15 Minuten. Ist das normal?
- HILFE ich bekomm eine Überdruckstörung. Ich muss mehrmals am Tag meine Wärmepumpe resetten
- Meiner Frau ist das Bad zu kalt. Welchen E-Badheizkörper könnt ihr mir empfehlen?
- und finally: meine Wärmepumpe ist schon nach 7 Jahren kaputt, Verdichter defekt. Nie wieder
Vaillant.
Ist es das wirklich wert? Nochmals: wir haben auch auf 35°C Vorlauf berechnet, und im realen Leben erreichen wir das nie. Im Bad haben wir 5cm Verlegeabstand, in anderen Räumen 10cm, in den Schlafräumen 15cm. Dadurch kann die Vorlauftemperatur auf die normalen Räume ausgelegt werden, und im Bad ist es automatisch 2 Grad wärmer
Finally: dein Verbrauch hängt im Wesentlichen vom deinem Nutzerverhalten ab. Die Physik kannst du nicht überlisten, die du in Form von Wärme haben möchtest, muss verbraucht werden (die Formel mit Delta-T, Energieerhaltungssatz, usw). Ja, du kannst die VTL senken, und die Fußbodenheizung enger verlegen. Ich behaupte, das bringt dir nix.
5-Stellige Mehrkosten würde ich anders investieren (beispielsweise in eine schöne Photovoltaik).
Und last but not least: ja, man hat ein Anrecht darauf, die Pläne einzusehen. Der GU hat aber keinerlei Verpflichtung, zu bauen, was der Bauherr will. Ich vermute, der Werkvertrag ist bereits beidseitig unterschrieben. Genau das, was darin steht, MUSS der GU machen. Alle sandere ist Good-Will