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maulwurfhans
Jetzt vergleichen wir hier Äpfel mit Birnen. Außerdem sag ich ja gar nicht, dass es in Ordnung war die Nägel in die Fassade zu schlagen. Der Vermieter hätte ja durchaus das Recht gehabt sich darüber zu beschweren oder uns sogar abzumahnen - das bestreite ich ja gar nicht. Er hat das aber als weiteren Vorwand genommen, weil er uns seit Längerem raus haben möchte, um das Haus einfacher verkaufen zu können.Aha. Ab welchem Steinschlagdurchmesser wäre es denn nicht mehr in Ordnung, wenn meine Tochter Kieselsteinchen auf fremde Autos wirft? Und bis wohin müsste der Besitzer es tolerieren, weil es dem Blech darunter nicht schadet?
Wie oben schon gesagt, habe ich hier nicht die ganze Historie zwischen uns und dem Vermieter breit treten wollen; weil das nicht hierher gehört.Ich finde es bedenklich dem Vermieter jetzt eine Überreaktion unterstellen zu wollen. Das ist sein Eigentum...
Es geht mir hier nur um sachliche Meinungen dazu, inwiefern durch das Einschlagen kleiner Nägel die Wärmedämmfassade irreparabel beschädigt werden kann - Weil eben genau das der Vorwurf war.