11ant
Ein Bebauungsplan ist etwas anderes, nämlich ein Rechtsrahmen seitens der Gemeinde, der die Bebauung eines ganzen Gebietes regelt und aufeinander abstimmt. Was Du meinst, ist ein Bauantrag - baut er demnach nicht im Freistellungsverfahren ?mein Mann und ich haben im Münchner Umland völlig unerwartet im Einheimischenmodell ein Grundstück für eine Doppelhaushälfte angeboten bekommen. Die zweite Hälfte besagten Doppelhauses wurde bereits vor längerer Zeit vergeben; wir haben unseren potentiellen Nachbarn auch schon kennengelernt: Sein Bebauungsplan wurde bereits bewilligt und er wartet nur noch auf den Spatenstich.
Auf einen Keller zu verzichten, ist nur selten eine Geschmackssache, da das Grundstück bzw. dessen Ebenheit eine wesentliche Mitsprache dabei einfordern kann, ob das auch wirtschaftlich sinnvoll sein kann. Die "11ant Kellerregel" besagt verkürzt zusammengefaßt, daß ab einem Höhenunterschied von zwei Metern im Bereich der Hausgrundfläche ein vermiedener Keller gleich teuer ist wie ein gebauter, und daß über den Daumen gepeilt das auch proportional anteilig gilt, also beispielsweise bei 60 cm Höhenunterschied die Kellervermeidungskosten etwa 30 % der Kellerbaukosten entsprechen.Nun ist es bei uns so, dass wir (nicht nur) aus finanziellen Gründen auf einen Keller verzichten möchten, er jedoch definitiv einen bauen wird. Zudem baut er massiv, während wir planen, ein schlüsselfertiges Holz-Fertighaus errichten zu lassen.
Was sind denn die Motive Eurer Präferenz für ein "Holz-Fertighaus", meinst Du damit eines in der weit verbreiteten und oft als "Holzständerbauweise" fehlbezeichneten Holzrahmentafelbauweise, und wie weit steckt hinter dieser Präferenz Sachkunde ?
Ich empfehle meinen Ratnehmern stets, die Bauweisenentscheidung bis mindestens in die Teigruhephase des Hausbau-Fahrplanes offen zu lassen. Aus meiner Erfahrung gibt es zwischen dem hölzernen und dem steinernen Spektrum keine grundsätzlich richtige (und die andere wäre dann die "falsche") Bauweise, sondern die Betrachtung lohnt sich in jedem Fall individuell.
Der Thread ist durchaus lesenswert, auch wenn darin leider viele Beiträge notgedrungen immer auch ein bißchen vom Dummheitswettstreit zwischen dem Bürgermeister und dem Nachbarn Exmittelhäuser (und später Neomittelhäuser) handeln. Die für Dich wesentlich relevanteste Aussage ist, daß die dickste Bombe bereits entschärft ist: nämlich damit, daß der Mitkellerer zuerst baut. An dieser Front könnt Ihr als Ohnekellerer also entspannt sein. Ein anderer wunder Punkt beim nicht konzertierten Doppelhausbau ist meines Erinnerns im Goalkeeperthread nicht ausgewalzt, von mir aber in allen einschlägigen Threads angesprochen: nämlich die Passung der Hälften an der Nahtstelle "Hausprofil(e) an der gemeinsamen Wandseite". Fragt den Nachbarn ungeachtet der ggf. anderen Bauweise mal nach seinem Architekten.Wo auf diesen 300 Seiten würde ich jetzt die für uns relevante Info finden?
Meine gesammelten Senfe zum Thema findest Du hier über die Forensuchfunktion hauptsächlich mit dem Stichwort "Doppelhaus" und der Suchoption "geschrieben von: 11ant" sowie über die Stichworte "Ohnekellerer" bzw. "Mitkellerer", und extern (mit Anführungszeichen zu ergugeln) in "Ein Doppelhaus hat ZWEI Hälften". Auch Beiträge zum Schallschutz im Reihenhaus kannst Du hier über die Suchfunktion mehrere finden.