KlaRa
Moderator
Guten Morgen, Fragesteller.
In diesem Forum gab es bereits gute Antworten auf Deine Frage(n).
Wieso verlegt eine "Sanitärfirma", welche sich mit Gas- und Wasserinstallationen auskennt, einen Estrich?
Zitat: "(...) Sanitärbetrieb, der ohne die Kuhlen auszugleichen 4cm Dämmplatten verlegte "
Aber das ist nicht die aktuell im Raum stehende Frage.
Richtig war, sich an den Unternehmer zu wenden, der das Gewerk (hier: Estrich und Unterkonstruktion) eingebaut hat.
Auf die Höhen-Ausgleichsschüttung wäre zudem nach dem Austrocknen zuerst eine Lastenverteilung aufzubringen gewesen, beispielsweise aus HDF-Platten. Dann erst die Dämmschichtebene.
Nun ist das Kind aber in den Brunnen gefallen.
Richtig ist, dass eine wippende Estrichplatte nicht sach- und fachgerecht ist. Es bleibt die Frage, wann durch permanente Biegungsvorgänge der Estrich abreißt.
Eine Lösung wird sein, die Trägerplatte bzw. in diesem Fall die Dämmschichtebene zu unterspritzen.
Der "wippende" Bereich ist ein guter Hinweis, wo die Maßnahme anzusetzen hat.
Von der Lösung, die Konstruktion zu öffnen/aufzubrechen und den Estrich dort neu zu verlegen ist abzuraten, da die Fußbodenheizung dann ebenfalls einer umfangreichen Reparatur durch den Eingriff bedarf.
Ich schlage das Einbringen eines Expansionsharzes vor.
Aber Vorsicht!
Diese spezielle Arbeit sollte ausschließlich speziellen Unternehmen vorbehalten bleiben, die sich mit der Verarbeitung auskennen!!
Warum?
Nun, Expansionsharze können ganze Gebäude neu aufrichten (Praxisfall: Burg Linn in Krefeld), die dahinter "sitzende" Kraft muss dosiert eingesetzt werden.
Wer nun auf die Idee kommt, einen Bauschaum gegen den Hohlraum einzusetzen, überschreitet ggf. Grenzen.
Ich persönlich will diese Lösung nun nicht vollends verdammen, aber offiziell empfehlen würde ich diese natürlich nicht.
-----------
Es wird Dich, Fragesteller, sicher nicht beruhigen, aber tatsächlich war es so gewesen, dass das Vorgewerk nicht ausreichend auf Ebenheit und ggf. auf Druckfestigkeit (Stickwort Lastenverteilung) geprüft und/oder ausgeführt wurde.
Deswegen muss ein sogenannter "Mitleidsfaktor" gegenüber dem Verantwortlichen zurück gedrängt werden.
Denn das würde bedeuten, die gesamte Verantwortung als Bauherr auf die eigene Kappe zu nehmen (salopp formuliert).
Ich kann hier nur eine glückliche Hand bei der Lösungsbewältigung wünschen!
Gruß und gutes Gelingen: KlaRa
In diesem Forum gab es bereits gute Antworten auf Deine Frage(n).
Wieso verlegt eine "Sanitärfirma", welche sich mit Gas- und Wasserinstallationen auskennt, einen Estrich?
Zitat: "(...) Sanitärbetrieb, der ohne die Kuhlen auszugleichen 4cm Dämmplatten verlegte "
Aber das ist nicht die aktuell im Raum stehende Frage.
Richtig war, sich an den Unternehmer zu wenden, der das Gewerk (hier: Estrich und Unterkonstruktion) eingebaut hat.
Auf die Höhen-Ausgleichsschüttung wäre zudem nach dem Austrocknen zuerst eine Lastenverteilung aufzubringen gewesen, beispielsweise aus HDF-Platten. Dann erst die Dämmschichtebene.
Nun ist das Kind aber in den Brunnen gefallen.
Richtig ist, dass eine wippende Estrichplatte nicht sach- und fachgerecht ist. Es bleibt die Frage, wann durch permanente Biegungsvorgänge der Estrich abreißt.
Eine Lösung wird sein, die Trägerplatte bzw. in diesem Fall die Dämmschichtebene zu unterspritzen.
Der "wippende" Bereich ist ein guter Hinweis, wo die Maßnahme anzusetzen hat.
Von der Lösung, die Konstruktion zu öffnen/aufzubrechen und den Estrich dort neu zu verlegen ist abzuraten, da die Fußbodenheizung dann ebenfalls einer umfangreichen Reparatur durch den Eingriff bedarf.
Ich schlage das Einbringen eines Expansionsharzes vor.
Aber Vorsicht!
Diese spezielle Arbeit sollte ausschließlich speziellen Unternehmen vorbehalten bleiben, die sich mit der Verarbeitung auskennen!!
Warum?
Nun, Expansionsharze können ganze Gebäude neu aufrichten (Praxisfall: Burg Linn in Krefeld), die dahinter "sitzende" Kraft muss dosiert eingesetzt werden.
Wer nun auf die Idee kommt, einen Bauschaum gegen den Hohlraum einzusetzen, überschreitet ggf. Grenzen.
Ich persönlich will diese Lösung nun nicht vollends verdammen, aber offiziell empfehlen würde ich diese natürlich nicht.
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Es wird Dich, Fragesteller, sicher nicht beruhigen, aber tatsächlich war es so gewesen, dass das Vorgewerk nicht ausreichend auf Ebenheit und ggf. auf Druckfestigkeit (Stickwort Lastenverteilung) geprüft und/oder ausgeführt wurde.
Deswegen muss ein sogenannter "Mitleidsfaktor" gegenüber dem Verantwortlichen zurück gedrängt werden.
Denn das würde bedeuten, die gesamte Verantwortung als Bauherr auf die eigene Kappe zu nehmen (salopp formuliert).
Ich kann hier nur eine glückliche Hand bei der Lösungsbewältigung wünschen!
Gruß und gutes Gelingen: KlaRa