Ein "redet miteinander" sagt sich so einfach. Ich habe auch so ein Problem mit einem Nachbarn und so einfach ist das nicht, insbesondere ist man gut beraten, vorher die Rechtslage zu kennen. ES gibt eben auch Verjährungsfristen und Bestandsschutz und deshalb würde ich auch, sofern ein gemütliches Gespräch nicht zu einer sofortigen tatsächlichen Aktion führt, die Aufforderung nochmal schriftlich wiederholen.
Bei meinem Nachbarn hätte ich z.B. definitiv die Befürchtung, dass der mir nachher irgendeine Drohung unterstellt (hat er bei einem anderen Nachbarn gemacht). Also ich werde mit meinem Nachbarn z.B. nur auf öffentlichem Grund und unter Zeugen sprechen.
Also: Miteinander reden - ja! Erstmal kooperativ sein - ja! Aber gut informiert und dann mit klarer Fristsetzung "bis wann können Sie das erledigen?" und falls sich nix tut, dann schriftlich "in unserem Gespräch vom x.x.x hatten Sie zugesagt, den Überstand bis zum y.x.x zu beseitigen"