N
nanella
Hallo,
wir überlegen zur Zeit den Kauf eines Grundstückes und haben mit einem Hausbauer bereits einen individuellen Grundriss erarbeitet. Das Haus ist eher klein geplant, da zum Einen der Bebauungsplan keine allzu große Fläche erlaubt, zum Anderen wir nur zu zweit sind (und bleiben werden). Ein Vollgeschoss (zwingend genau ein Vollgeschoss laut Bebauungsplan) mit 69m² Grundfläche + Obergeschoss. Damit das obere Geschoss auch gut nutzbar ist, würden wir gerne einen halbwegs hohen Kniestock haben (aktuelle Planung 1,2m). Das lässt sich aber nicht mit der Bremer Landesbauordnung vereinbaren, die eine sogenannte 2/3-Lösung vorschreibt (Hervorhebung meinerseits):
"(6) Vollgeschosse sind Geschosse, die mit der Oberkante der Rohdecke im Mittel
mehr als 1,40 m über die Straßenhöhe oder im Mittel mehr als 2,00 m über die
Geländeoberfläche hinausragen (oberirdische Geschosse) und eine Höhe von
mindestens 2,30 m haben. Die beiden obersten Geschosse sind nur dann Voll-
geschosse, wenn sie diese Höhe über mehr als zwei Drittel des darunter liegenden
Geschosses haben. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Rohdecke bis
Oberkante Rohdecke der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen
bis zur Unterkante Dachkonstruktion gemessen."
Wir haben zu diesem Gesetzestext nun schon so viele Interpretationen gehört, dass wir ziemlich verwirrt sind. Wir verstehen ihn insofern, dass nur 2/3 der Fläche des EG im OG über 2,3m hoch sein dürfen. Was genau hier als Fläche gezählt wird, ist uns allerdings unklar. Makler und Hausbauer haben schon unterschiedliche, teils widersprüchliche Aussagen abgegeben, was als Fläche zählt (Wohnfläche vs. "Grundfläche inkl. Terrasse" vs. "Grundfläche im Gebäude" und wie man die 2/3 erreichen könnte - mit einem Architekten konnten wir leider noch nicht sprechen (folgt natürlich später, wir hätten aber gerne vorher schon eine Einschätzung).
Folgende Frage zuerst: Weiß jemand, welche Fläche hier gemeint ist? Handelt es sich um die Wohnfläche nach WoFIV, um die Grundfläche der geschlossenen Räume, oder um Grundfläche im Sinne von "inklusive Terrassen und Stellplätzen"?
Folgende Vorschläge wurden uns unterbreitet, wie man die 2/3-Lösung erreichen könnte:
Wir sind dankbar für jede Hilfe :)
wir überlegen zur Zeit den Kauf eines Grundstückes und haben mit einem Hausbauer bereits einen individuellen Grundriss erarbeitet. Das Haus ist eher klein geplant, da zum Einen der Bebauungsplan keine allzu große Fläche erlaubt, zum Anderen wir nur zu zweit sind (und bleiben werden). Ein Vollgeschoss (zwingend genau ein Vollgeschoss laut Bebauungsplan) mit 69m² Grundfläche + Obergeschoss. Damit das obere Geschoss auch gut nutzbar ist, würden wir gerne einen halbwegs hohen Kniestock haben (aktuelle Planung 1,2m). Das lässt sich aber nicht mit der Bremer Landesbauordnung vereinbaren, die eine sogenannte 2/3-Lösung vorschreibt (Hervorhebung meinerseits):
"(6) Vollgeschosse sind Geschosse, die mit der Oberkante der Rohdecke im Mittel
mehr als 1,40 m über die Straßenhöhe oder im Mittel mehr als 2,00 m über die
Geländeoberfläche hinausragen (oberirdische Geschosse) und eine Höhe von
mindestens 2,30 m haben. Die beiden obersten Geschosse sind nur dann Voll-
geschosse, wenn sie diese Höhe über mehr als zwei Drittel des darunter liegenden
Geschosses haben. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Rohdecke bis
Oberkante Rohdecke der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen
bis zur Unterkante Dachkonstruktion gemessen."
Wir haben zu diesem Gesetzestext nun schon so viele Interpretationen gehört, dass wir ziemlich verwirrt sind. Wir verstehen ihn insofern, dass nur 2/3 der Fläche des EG im OG über 2,3m hoch sein dürfen. Was genau hier als Fläche gezählt wird, ist uns allerdings unklar. Makler und Hausbauer haben schon unterschiedliche, teils widersprüchliche Aussagen abgegeben, was als Fläche zählt (Wohnfläche vs. "Grundfläche inkl. Terrasse" vs. "Grundfläche im Gebäude" und wie man die 2/3 erreichen könnte - mit einem Architekten konnten wir leider noch nicht sprechen (folgt natürlich später, wir hätten aber gerne vorher schon eine Einschätzung).
Folgende Frage zuerst: Weiß jemand, welche Fläche hier gemeint ist? Handelt es sich um die Wohnfläche nach WoFIV, um die Grundfläche der geschlossenen Räume, oder um Grundfläche im Sinne von "inklusive Terrassen und Stellplätzen"?
Folgende Vorschläge wurden uns unterbreitet, wie man die 2/3-Lösung erreichen könnte:
- Kniestock verringern auf ca. 70cm und so die Fläche mit Höhe über 2,3m verringern (offensichtliche Lösung, die wir gerne vermeiden würden)
- Anbau im EG, um die Fläche im EG zu erhöhen, sodass 2/3 der Fläche im EG eine größere mögliche Fläche im OG ermöglichen (Zusatzkosten, die wir gerne vermeiden würden)
- Anrechnung von Terrasse auf Fläche im EG (klingt mit der Formulierung "wenn sie diese Höhe über mehr als zwei Drittel des darunter liegenden Geschosses haben" nicht nach einer validen Lösung)
- Begehbaren kleiderschrank im OG integrieren, der nicht zur Wohnfläche zählt (nur möglich, wenn sich der Gesetzestext auf die Wohnfläche bezieht - dann hätten wir aber noch ganz andere Probleme, da sich z.B. der Hauswirtschaftsraum im EG befindet und dann ja ebenfalls nicht zur Fläche zählen würde)
Wir sind dankbar für jede Hilfe :)