f-pNo
Hallo liebe Gemeinde,
seit langer Zeit mal wieder ne Frage von mir.
Unser Grundstück ist wie folgt aufgebaut:
Von der Straße geht das Grundstück ca. 14 - 15 m eben in die Tiefe.
Danach kommt eine Böschung von 2,50 - 2,80 m - und anschließend ein leichter Anstieg auf 3,50 m Höhe bei bis zum Ende des Grundstück (30 m gesamt tief).
Wir werden unseren Hang erhalten und das Haus mit der Rückseite in den Hang bauen (seitlich wird die Böschung durch L-Steine gestützt).
Vorgaben lt. Bebauungsplan: Mauern/L-Steine bis 1,50 m - bei Zustimmung des Nachbarn bis 2,00 m Höhe.
Unsere Nachbarn haben (leider) den Hang hinten ausgegraben. Somit sind sie verpflichtet (da sie das Grundstück verändert haben) unseren verbliebenen Hang gegen Abrutschen abzusichern.
Einer der Nachbarn will dies mittels einer selbst erstellten Stützmauer i.H.v. ca. 1,80 m schaffen. Dummerweise hat er diese Mauer direkt auf die Grundstück-Grenze gesetzt (Materialkosten ca. 11.000 Euro). Zur Erinnerung - die Höhe der Böschung an dieser Stelle war 2,80 m hoch - somit hat der Nachbar die Abböschung von 2,80 auf 1,80 mal locker auf unserer Grundstück-Seite vollzogen.
Im Anhang ein Bild der Mauer - bevor diese verfüllt und unser Grundstück abgelöscht wurde.
Heute rief mich die Nachbarin an und meinte, dass das Bauamt ihnen einen Brief geschickt hat. Sie fragen an, ob wir zu der höheren Mauer unsere Zustimmung geben würden.
Meine Frau und ich sind zum Entschluss gekommen, die Zustimmung zu erteilen und den "Grundstücksverlust" (durch die Abböschung auf unserer Seite) zu akzeptieren. Es bringt ja nichts, lt. Nachbarschaftsrecht auf einen Abriss der Mauer zu bestehen (ggf. noch vor Gericht), um dann in einer verfeindeten Nachbarschaft zu leben.
Ich denke, dass ich die Auflage mache, dass der Nachbar seine Mauer auf 2,00 m aufstockt und ich meinerseits ebenfalls meine L-Steine auf 2,00 m erhöhen darf.
OK - lange Vorgeschichte - und jetzt die Frage:
Was muss bei dieser Zustimmung beachtet werden?
Habt Ihr noch Vorschläge, wodurch eine solche Vereinbarung ergänzt werden könnte?
Muss sie notariell / anwaltlich erstellt werden oder reicht ein selbst verfasster "Vertrag" aus?
Muss dann ein Eintrag im Grundbuch vorgenommen werden(sozusagen wie bei einer Baulast)?
Schon klar, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet, aber welcher Meinung seid Ihr?
Vielen Dank
f-pNo
seit langer Zeit mal wieder ne Frage von mir.
Unser Grundstück ist wie folgt aufgebaut:
Von der Straße geht das Grundstück ca. 14 - 15 m eben in die Tiefe.
Danach kommt eine Böschung von 2,50 - 2,80 m - und anschließend ein leichter Anstieg auf 3,50 m Höhe bei bis zum Ende des Grundstück (30 m gesamt tief).
Wir werden unseren Hang erhalten und das Haus mit der Rückseite in den Hang bauen (seitlich wird die Böschung durch L-Steine gestützt).
Vorgaben lt. Bebauungsplan: Mauern/L-Steine bis 1,50 m - bei Zustimmung des Nachbarn bis 2,00 m Höhe.
Unsere Nachbarn haben (leider) den Hang hinten ausgegraben. Somit sind sie verpflichtet (da sie das Grundstück verändert haben) unseren verbliebenen Hang gegen Abrutschen abzusichern.
Einer der Nachbarn will dies mittels einer selbst erstellten Stützmauer i.H.v. ca. 1,80 m schaffen. Dummerweise hat er diese Mauer direkt auf die Grundstück-Grenze gesetzt (Materialkosten ca. 11.000 Euro). Zur Erinnerung - die Höhe der Böschung an dieser Stelle war 2,80 m hoch - somit hat der Nachbar die Abböschung von 2,80 auf 1,80 mal locker auf unserer Grundstück-Seite vollzogen.
Im Anhang ein Bild der Mauer - bevor diese verfüllt und unser Grundstück abgelöscht wurde.
Heute rief mich die Nachbarin an und meinte, dass das Bauamt ihnen einen Brief geschickt hat. Sie fragen an, ob wir zu der höheren Mauer unsere Zustimmung geben würden.
Meine Frau und ich sind zum Entschluss gekommen, die Zustimmung zu erteilen und den "Grundstücksverlust" (durch die Abböschung auf unserer Seite) zu akzeptieren. Es bringt ja nichts, lt. Nachbarschaftsrecht auf einen Abriss der Mauer zu bestehen (ggf. noch vor Gericht), um dann in einer verfeindeten Nachbarschaft zu leben.
Ich denke, dass ich die Auflage mache, dass der Nachbar seine Mauer auf 2,00 m aufstockt und ich meinerseits ebenfalls meine L-Steine auf 2,00 m erhöhen darf.
OK - lange Vorgeschichte - und jetzt die Frage:
Was muss bei dieser Zustimmung beachtet werden?
Habt Ihr noch Vorschläge, wodurch eine solche Vereinbarung ergänzt werden könnte?
Muss sie notariell / anwaltlich erstellt werden oder reicht ein selbst verfasster "Vertrag" aus?
Muss dann ein Eintrag im Grundbuch vorgenommen werden(sozusagen wie bei einer Baulast)?
Schon klar, dass hier keine Rechtsberatung stattfindet, aber welcher Meinung seid Ihr?
Vielen Dank
f-pNo