Also um sicherzustellen, dass es richtig verstanden wird:
1. Ihr habt bei der Bemusterung eine Zusatzausstattung aufgemustert, diese wurde aber nicht im Bemusterungsprotokoll erfasst und auch nicht mit einem Aufpreis berechnet. Richtig?
2. In der Ausführungszeichnung taucht dieses Extra dann plötzlich auf. Richtig?
3. Beim Bau wird dieses Extra, welches aber auch nicht berechnet wurde, dann nicht umgesetzt. Richtig?
Das heißt der Bau passt zum Bemusterungsprotokoll, aber nicht zur Ausführungsplanung und entspricht im Grunde dem was ihr bezahlt habt, oder? Wie die Ausführungsplanung nun zu bewerten ist, keine Ahnung. Aber die Frage ist, über was für eine Aufmusterung reden wir hier, wenn dies zu einer Verzögerung von 3 Monaten führt? Ich denke dieses Details wäre schon interessant. Wie gesagt ist es wohl schwierig zu sagen, wie dies von einem Gericht beurteilt wird. Die Bemusterung enthält die Ausstattung nicht und wurde abgezeichnet und die Ausstattung auch nicht berechnet. Dagegen steht zwar die Ausführungsplanung, die aber nur zur Kenntnis gegeben wurde. Aus dem Bauch heraus könnte ich mir da vorstellen, das dann das Bemusterungsprotokoll maßgeblich ist. Daher wäre die Frage, über was man genau redet um zu beurteilen, ob es (so es rechtlich die Möglichkeit gibt) den Ärger wert ist.