Hallo Belray,
Das kann dein Architekt nicht beurteilen, ob das Grundstück real geteilt werden darf.
ein fähiger Architekt kann anhand von Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl incl. der geplanten Bebauung eine Aussage dazu machen, ob die geteilten Grundstücke noch die Möglichkeit der gewollten/geplanten Bebauung bieten oder nicht bzw. wie umfangreich die Bebauung sein darf.
Das kannst du nur bei der Gemeinde abfragen.
Die Antwort der Gemeinde kann nur in Abhängigkeit der Planung des Architekten erfolgen. Die Gemeinde kann ohne Planvorlage der konkreten Bebauung incl. Teilung nicht wissen, ob Planungsrecht verletzt wird oder nicht.
Im Bebauungsplan wird da in der Regel auch nichts drin stehen,
Art und Maß der baulichen Nutzung sind im Baugesetzbuch §9 (1) an erster Stelle genannt. Theoretisch kann ein Bebauungsplan auch ohne diese Festsetzung aufgestellt werden, allerdings gehören ca. 8-10 Kriterien standardmäßig rein, wenn die fehlen, ist es nur eine Frage von kurzer Zeit, wann die erste Klage gegen den Bebauungsplan auf dem Tisch liegt.
weil man mit Erstellung desselben ja die "endgültige" Parzellierung ja schon vorgenommen hat.
Der Bebauungsplan regelt keine endgültige Parzellierung.
Also zur Gemeinde bzw. Bauamt gehen und Katasterblatt in der Hand schriftlich bestätigen lassen.
Dem TE wurde bereits ein fachkompetenter Ansprechpartner vermittelt. Den Katasterauszug muss man sich nicht bestätigen lassen, weil ein Katasterauszug selbst bereits ein amtliches Produkt, also eine staatliche Urkunde ist. Die Teilung von unbebauten Grundstücken ist (in NRW) genehmigungsfrei. Wird eine Teilungsgenehmigung benötigt, kann diese (in NRW) nur von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beantragt werden - andere Bundesländer haben teilweise abweichende Regelungen, handeln aber grundsätzlich ähnlich.
Ansonsten bleibt dir wie oben schon erwähnt eine Teilung nach WEG. Das ist aber auch kein Beinbruch. Hier wird die Teilung quasi im Innenverhältnis zwischen den beiden Eigentümern geregelt.
Das ist im vorliegenden Fall weder gewollt noch notwendig.
MfG
Dirk Grafe