B
Belray
Na deine Antwort geht doch irgendwie an der Fragestellung vorbei. Was nützt mir denn das Maß der baulichen Nutzung, um belastbar eine Aussage über die Genehmigungsfähigkeit einer Realteilung zu treffen? Selbstverständlich kann die Gemeinde eine grundsätzliche Beurteilung abgeben, ob eine Realteilung mit den sich ergebenden Grundstücksgrößen möglich und gewünscht ist.
Ohne Rücksprache mit der Gemeinde würde ich die Sache nie angehen. Kein verantwortungsvoller Architekt, würde sich so weit aus dem Fenster lehnen, und seinem Bauherren solche Zusagen machen ohne dies mit dem Bauamt abgesprochen zu haben.
Wo ist das Problem, einen Vormittag zu investieren und zum BA zu fahren? Deine Abhandlung über das Baurecht und das Prozedere hat den TE jetzt überhaupt nicht weitergebracht.
Übrigens ist NRW nicht der Nabel der Welt!
Ohne Rücksprache mit der Gemeinde würde ich die Sache nie angehen. Kein verantwortungsvoller Architekt, würde sich so weit aus dem Fenster lehnen, und seinem Bauherren solche Zusagen machen ohne dies mit dem Bauamt abgesprochen zu haben.
Wo ist das Problem, einen Vormittag zu investieren und zum BA zu fahren? Deine Abhandlung über das Baurecht und das Prozedere hat den TE jetzt überhaupt nicht weitergebracht.
Übrigens ist NRW nicht der Nabel der Welt!