Vorschläge bezüglich einer Grundstückstrennung

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B

Belray

Na deine Antwort geht doch irgendwie an der Fragestellung vorbei. Was nützt mir denn das Maß der baulichen Nutzung, um belastbar eine Aussage über die Genehmigungsfähigkeit einer Realteilung zu treffen? Selbstverständlich kann die Gemeinde eine grundsätzliche Beurteilung abgeben, ob eine Realteilung mit den sich ergebenden Grundstücksgrößen möglich und gewünscht ist.

Ohne Rücksprache mit der Gemeinde würde ich die Sache nie angehen. Kein verantwortungsvoller Architekt, würde sich so weit aus dem Fenster lehnen, und seinem Bauherren solche Zusagen machen ohne dies mit dem Bauamt abgesprochen zu haben.

Wo ist das Problem, einen Vormittag zu investieren und zum BA zu fahren? Deine Abhandlung über das Baurecht und das Prozedere hat den TE jetzt überhaupt nicht weitergebracht.

Übrigens ist NRW nicht der Nabel der Welt!
 
Y

ypg

Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl sind mit 0,25 und 0,35 eingetragen, bekannt und auch schon bedacht. Das hat ein Architekt auch schon geprüft und abgenickt. Ist halt knapp, aber das ist so.
Dass sich ein Architekt schon mit dem Grundstück befasst, ich ein richtiger Weg - denke ich.
Er hat viel mehr Überblick, was grundsätzlich möglich ist, was nicht und kennt sich mit den vorherrschenden Bauverordnungen aus. Mit Informationen und Plänen von ihm wird sich auch der Weg zum Bauamt lohnen und zeitlich in Grenzen halten.
 
B

Bauexperte

Guten Morgen,

Übrigens ist NRW nicht der Nabel der Welt!
Der Freitag fängt ja gut an ...

Dirk hat ausschließlich aus seinem Tätigkeitsgebiet - das ist nun mal NRW - heraus geantwortet. Der wiederholte Hinweis auf dieses Bundesland dient ausschließlich dem Hinweis für den TE, daß es in Bremen anders sein kann.

Es kann doch nicht so schwer sein, mal über den eigenen Tellerrand hinaus zu denken?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DNL

Uiuiui, hier fliegen ja fast die Fetzen... also verwirrt hat mich bisher hat nichts, ich nehme immer gerne alle Hinweise und Anregungen entgegen. Mir hilft das, Fragen bei den richtigen Personen zu stellen.

Bisher hatte niemand Bedenken, was die Teilung angeht: Katasteramt, Architekt (der im übrigen auch beim Bauamt und Deichamt war) und ortsansässiger Vermesser. Der Bebauungsplan verzeichnet nichts Gegenteiliges. Daher gehe ich davon aus, dass das auch klappt. Nur das “wo genau teilen“ wirft noch Fragen auf
 
B

Belray

Sollte auch nicht bissig rüberkommen! Eher mit einem Augenzwinkern.
Grundsätzlich hat Dirk ja Recht, wenn er empfiehlt frühzeitig den Planer einzuschalten. Es gibt aber sehr oft die Situation, dass die Gemeinden Untergrenzen für die Grundstücksgrößen im jeweiligen Baugebiet vorgeben, ohne dass diese im Bebauungsplan vermerkt werden. Eine Realteilung wird dann regelmäßig verwehrt. Die Gründe dafür können vielfältig sein: Interessen der nachbarlichen Eigentümer, Erscheinungsbild des Baugebietes, doppelter Kanalanschluss nicht gewünscht etc. In einigen Fällen hätte der Bauherr sicher Aussicht über den Rechtsweg zu seiner Teilung zu kommen. Allerdings mit dem Risiko eines jahrelangen, kostenintensiven Rechtsstreit. - Alles schon erlebt!
Aber wie ich oben gelesen habe, war der Architekt ja schon beim Bauamt - dann dürfte ja Alles geklärt sein.
 
B

Belray

Ich würde mir überlegen, ob ihr nicht ein Doppelhaus baut, dann habt ihr den Vorteil, dass sich größere zusammenhängende Gartenteile ergeben, die besser nutzbar sind. Einer hätte dabei einen Terrassenbereich nach SO der andere nach SW. Die Trennung würde dann logischerweise an der gemeinsamen Anbauseite in der Nordsüdlich-Achse erfolgen. Außerdem könntet hier beim Bau eines Doppelhauses einige Kosten sparen.
Viele Grüße,
Klaus
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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